MB_04_05 | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Gesetz geforderte Qualifizierungsnachweis kann durch Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erbracht werden. Grundqualifikation Diese kann folgendermaßen nachgewiesen werden: 1. e [...] theoretischen und praktischen Prüfung. Beschleunigte Grundqualifikation Bei der „beschleunigten Grundqualifikation“ ist, im Gegensatz zur Grundqualifikation, vor Ablegung einer theoretischen Prüfung von 90 [...] EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer Qua
Berufskraftfahrer/-in
nach Beruf Berufskraftfahrer/-in Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen zur Prüfung des Ausbildungsberufes "Berufskraftfahrer/-in". Weitere Informationen finden Sie unter Prüfungstermine & Anfahrt
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG
zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Verkehrsprüfungen – Fragenfundus der Prüfung der EU-Berufskraftfahrer Ich [...] Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Infos zu Prüfungen Sach- & Fachkundeprüfungen Wer als Fahrer im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr tätig ist, benötigt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (ehem [...] (ehem. Schlüsselzahl 95). Prüfungstermine* schriftliche Prüfung Anmeldeschluss 11.03.2024 26.02.2024 15.04.2024 28.03.2024 13.05.2024 29.04.2024 17.06.2024 03.06.2024 15.07.2024 01.07.2024 26.08.2024 12
Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
aber in vielen Drittstaaten der Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer“ unbekannt ist, wurde die rechtliche Grundlage für die Gruppe der Berufskraftfahrer mit Wirkung zum 1. April 2020 gelockert. Mit der nun [...] Visa kommt hierfür seit dem 1. Dezember 2021 jeweils monatlich ein Losverfahren zum Einsatz. Berufskraftfahrer aus Drittstaaten Fachkräfte aus Drittstaaten müssen für eine Beschäftigung in Deutschland nach [...] nun geltenden Verordnung können Berufskraftfahrer aus Drittstaaten auch ohne Berufsabschluss und Anerkennungsverfahren ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben. Voraussetzung dafür ist der Besitz
MB_04_35 | Satzung betreffend die Prüfung
der BKrFQV Grundqualifikation Regelprüfung beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung Grundqualifikation Quereinsteiger beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger Grundqualifikation Umsteiger [...] sind (1) in der Grundqualifikation „Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß § 1 Abs. 2 BKrFQV. „Grundqualifikation Quereinsteiger“ gemäß § 1 Abs. 3 BKrFQV (Prüfung „Grundqualifikation Regelprüfung“ – reduziert [...] Durchführung der Prüfung Grundqualifikation (1) Die Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1–3 („Grundqualifikation Regelprüfung“, „Grundqualifikation Quereinsteiger“, „Grundqualifikation Umsteiger“) besteht aus
MB_04_19 | Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK
00 5.3 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 5.3.1 Grundqualifikation Theoretische Prüfung 245,00 5.3.2 Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger 235,00 5.3.3 Grundqualifikation Theoretische [...] Prüfung Umsteiger 215,00 5.3.4 Grundqualifikation Praktische Prüfung 1.145,00 5.3.5 Grundqualifikation Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.095,00 5.3.6 Grundqualifikation Praktische Prüfung Umsteiger 895 [...] 7 Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung 160,00 5.3.8 Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger 155,00 5.3.9 Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung
Prüfungsordnung: Abschluss-und Umschulungsprüfungen (EA) ab 2024
Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung § 9 Zulassungsvoraussetzungen [...] befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. § 7 Prüfungstermine (1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende [...] Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und