Qualitätsfachmann/-frau Fertigungsprüftechnik (Gepr.)

Qualitätsfachleute sorgen dafür, dass in der Produktion die betrieblichen wie auch gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsnormen eingehalten werden.

Sie prüfen Werkstücke z.B. auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und untersuchen, ob die Zusammensetzung, z.B. bei Metalllegierungen oder Kompositwerkstoffen, den Vorgaben entspricht. Hierfür verwenden sie elektronische, optische, mechanische oder pneumatische Mess- und Prüfgeräte, z.B. CNC-gesteuerte Koordinatenmesssysteme oder Messlehren. Stellen Sie Abweichungen von den Vorgaben fest, informieren Sie die Fertigung und veranlassen die Behebung der Fehlerursachen.

Qualitätsfachleute werden in allen Stadien der Fertigung tätig, sie prüfen Rohlinge und Hilfsstoffe, untersuchen Halbzeuge und fertige Erzeugnisse.

Zulassungsantrag

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.

Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden. 

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
3.   eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil "Spezielle Qualifikation" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.

Prüfungsanmeldung und Gebühren

Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular  der IHK zu Leipzig  möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.

Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Zugelassene Hilfsmittel

Zugelassene Hilfsmittel für den Prüfungsbereich Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik sind:

  • handelsübliche Tabellenbücher in unkommentierter Fassung (Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig)
  • dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, Schablonen, Zeichenstifte
  • netzunabhängiger, nicht mit Dritten kommunikationsfähiger Taschenrechner.

Für den Prüfungsbereich Fertigungsprüftechnik sind alle Werkzeuge nach Bereitstellungsliste für den Ausbildungsbetrieb zulässig.

Prüfungstermine

PrüfperiodeKenntnisprüfungFertigkeitsprüfung
Winter 2024/2025Donnerstag, 12.12.202402.01.-28.02.2025
Sommer 2025Donnerstag, 15.05.2025

01.06.-31.08.2025

Winter 2025/2026Donnerstag, 11.12.202502.01.-28.02.2026
Sommer 2026Dienstag, 12.05.202601.06.-31.08.2026
Winter 2026/2027Dienstag, 15.12.202602.01.-28.02.2027
Sommer 2027Dienstag, 11.05.202701.06.-31.08.2023
Winter 2027/2028Dienstag, 14.12.202702.01.-28.02.2028
Sommer 2028Dienstag, 16.05.202801.06. - 31.08.2028
Winter 2028/2029Dienstag, 12.12.202801.01. - 28.02.2029

 

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Regine Neuhaus gerne weiter.

T: +49 341 1267-1355
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