Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Küchenmeisters/-in wahrzunehmen.
Geprüfter Küchenmeister ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil "Spezielle Qualifikation" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Bitte senden Sie uns das Formular zur Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ausgefüllt und unterschrieben zu.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.
Prüfungstermine
Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres durch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig geprüft.
Der Prüfungsteil "Handlungsbezogene Qualifikationen" wird ausschließlich im Herbst eines jeden Jahres geprüft.
Zugelassene Hilfsmittel
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