Qualitätsfachmann/-frau Fertigungsprüftechnik (Gepr.)

Qualitätsfachleute sorgen dafür, dass in der Produktion die betrieblichen wie auch gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsnormen eingehalten werden.

Sie prüfen Werkstücke z.B. auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und untersuchen, ob die Zusammensetzung, z.B. bei Metalllegierungen oder Kompositwerkstoffen, den Vorgaben entspricht. Hierfür verwenden sie elektronische, optische, mechanische oder pneumatische Mess- und Prüfgeräte, z.B. CNC-gesteuerte Koordinatenmesssysteme oder Messlehren. Stellen Sie Abweichungen von den Vorgaben fest, informieren Sie die Fertigung und veranlassen die Behebung der Fehlerursachen.

Qualitätsfachleute werden in allen Stadien der Fertigung tätig, sie prüfen Rohlinge und Hilfsstoffe, untersuchen Halbzeuge und fertige Erzeugnisse.

Die Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Umschulungsabschluss "Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik / Geprüfte Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik" wird durch die bundeseinheitliche Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik abgelöst. Die letzte Prüfung unter der Besonderen Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig wird im Sommer 2026 durchgeführt.

Ab der Winterprüfung 2026/27 werden die Prüfungen unter dieser Verordnung zur Fortbildungsprüfung angeboten.

Prüfungsanmeldung und Gebühren

Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular  der IHK zu Leipzig  möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.

Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Zugelassene Hilfsmittel

Zugelassene Hilfsmittel für den Prüfungsbereich Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik sind:

  • handelsübliche Tabellenbücher in unkommentierter Fassung (Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig)
  • dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, Schablonen, Zeichenstifte
  • netzunabhängiger, nicht mit Dritten kommunikationsfähiger Taschenrechner.

Für den Prüfungsbereich Fertigungsprüftechnik sind alle Werkzeuge nach Bereitstellungsliste für den Ausbildungsbetrieb zulässig.

Prüfungstermine

Prüfperiode Kenntnisprüfung Fertigkeitsprüfung
Winter 2025/2026 Donnerstag, 11.12.2025 02.01.-28.02.2026
Sommer 2026 Dienstag, 12.05.2026 01.06.-31.08.2026
Winter 2026/2027 Dienstag, 15.12.2026 02.01.-28.02.2027
Sommer 2027 Dienstag, 11.05.2027 01.06.-31.08.2023
Winter 2027/2028 Dienstag, 14.12.2027 02.01.-28.02.2028
Sommer 2028 Dienstag, 16.05.2028 01.06. - 31.08.2028
Winter 2028/2029 Dienstag, 12.12.2028 01.01. - 28.02.2029

 

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