Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Meisters/-in für den Bahnverkehr wahrzunehmen.
Geprüfter Meister für den Bahnverkehr ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung sind in der jeweiligen Fortbildungsverordnung geregelt. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden, indem sie sicherstellen, dass die Weiterbildung für sie geeignet ist.
In der Regel setzen die Zulassungsvoraussetzungen einen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in der entsprechenden Branche oder im jeweiligen Funktionsbereich voraus. Die berufliche Praxis muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen und kann bei der IHK beantragt werden.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Eisenbahner im
Betriebsdienst oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und
danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der
nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten ein weiteres Jahr
Berufspraxis und
3. den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen durch eine erfolgreich abgelegte
Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder
durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich an
erkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss. Der Nachweis des
Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten
Prüfungsleistung vorzulegen.
(3) Die Berufspraxis gemäß der Absätze 1und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Meisters für Bahnverkehr und einer Meisterin für Bahnverkehr gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
- Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
- Suchen Sie Ihre Fortbildungsprüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
- Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für die Grundlegende Qualifikation finden Sie auf unserer Internetseite Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation.
Handlungsspezifische Qualifikationen
- 20./21. November 2025
Termin für Fachgespräche
- 22./23. Januar 2026
Situationsbezogenes Fachgespräch
Die Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Führung und Personal" wird in mündlicher Form geprüft und als Situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Für jeden Prüfungsteilnehmer stehen in der Regel mindestens 30 Minuten und maximal 45 Minuten zur Verfügung. Die Vorbereitungszeit beträgt höchstens 45 Minuten und ist nicht in der Prüfungszeit beinhaltet.
Die Prüfungsdurchführung und die Festlegung des Prüfungstermins liegen im Ermessen der Industrie- und Handelskammer.
Der Prüfungsteilnehmer durchläuft dabei die einzelnen Prüfungsphasen:
- Vorbereitung zum gestellten Prüfungsthema (Handlungsauftrag analysieren, strukturieren und Lösung entwickeln)
- Verwendung bzw. Entwicklung von geeigneten Präsentationsmittlen
- Aufbau einer Präsentation
- Erläutern und Erörtern der Themenaussage und Lösung (Präsentation)
- weitergehende Erörterung zum präsentierten Thema (Prüfungsgespräch).
Vorbereitungszeit höchstens 45 Minuten
Fachgespräch 30 - 45 Minuten (davon 10 - 15 Minuten Präsentation)
Weitere Informationen
- Gebührentarif der IHK zu Leipzig
- Besondere Rechtsvorschrift
- Verordnung zur Fortbildung
- FAQ zu den Hilfsmitteln in der Prüfung
Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen.
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