Meister/-in für den Bahnverkehr (Gepr.)

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Meisters/-in für den Bahnverkehr wahrzunehmen.

Geprüfter Meister für den Bahnverkehr ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung sind in der jeweiligen Fortbildungsverordnung geregelt. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden, indem sie sicherstellen, dass die Weiterbildung für sie geeignet ist.
In der Regel setzen die Zulassungsvoraussetzungen einen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in der entsprechenden Branche oder im jeweiligen Funktionsbereich voraus. Die berufliche Praxis muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen und kann bei der IHK beantragt werden.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
      1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Eisenbahner im
          Betriebsdienst oder 
      2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und
           danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
      3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
     1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der
          nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
     2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten ein weiteres Jahr
          Berufspraxis und
     3. den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen durch eine erfolgreich abgelegte
          Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder
          durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich an
          erkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss. Der Nachweis des
          Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten
          Prüfungsleistung vorzulegen.

(3) Die Berufspraxis gemäß der Absätze 1und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Meisters für Bahnverkehr und einer Meisterin für Bahnverkehr gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die Grundlegende Qualifikation finden Sie auf unserer Internetseite Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation.

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • 16./17. November 2026
  • 11./12. November 2027
  • 02./03. November 2028

Termin für Fachgespräche

  • voraussichtlich im Januar des darauf folgenden Jahres

Situationsbezogenes Fachgespräch

Die Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Führung und Personal" wird in mündlicher Form geprüft und als Situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Für jeden Prüfungsteilnehmer stehen in der Regel mindestens 30 Minuten und maximal 45 Minuten zur Verfügung. Die Vorbereitungszeit beträgt höchstens 45 Minuten und ist nicht in der Prüfungszeit beinhaltet.

Die Prüfungsdurchführung und die Festlegung des Prüfungstermins liegen im Ermessen der Industrie- und Handelskammer. 

Der Prüfungsteilnehmer durchläuft dabei die einzelnen Prüfungsphasen:

  • Vorbereitung zum gestellten Prüfungsthema (Handlungsauftrag analysieren, strukturieren und Lösung entwickeln)
  • Verwendung bzw. Entwicklung von geeigneten Präsentationsmittlen
  • Aufbau einer Präsentation
  • Erläutern und Erörtern der Themenaussage und Lösung (Präsentation)
  • weitergehende Erörterung zum präsentierten Thema (Prüfungsgespräch).

Vorbereitungszeit                höchstens 45 Minuten
Fachgespräch                        30 - 45 Minuten (davon 10 - 15 Minuten Präsentation)

Weitere Informationen

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.

T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildung@leipzig.ihk.de