Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik - Bachelor Professional

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die zu prüfende Person in der Lage ist,

  1. Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden
  2. in Betrieben unterschiedlicher Art und mit unterschiedlicher Aufgabenstellung für verschiedene Veranstaltungsformen
    a) die technische Umsetzung von Veranstaltungen zu konzipieren, zu planen, zu leiten und zu evaluieren sowie
    b) die Betriebsorganisation mitzugestalten und Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung sind in der jeweiligen Fortbildungsverordnung geregelt. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden, indem sie sicherstellen, dass die Weiterbildung für sie geeignet ist.
In der Regel setzen die Zulassungsvoraussetzungen einen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in der entsprechenden Branche oder im jeweiligen Funktionsbereich voraus. Die berufliche Praxis muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen und kann bei der IHK beantragt werden.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42 c der Handwerksordnung erfüllt und Folgendes nachweist:

  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Nach der Zulassung zur Prüfung können die Prüfungsteile "Veranstaltungsprozesse" und "Betriebliches Management"abgelegt werden.

Den Prüfungsteil "Veranstaltungsprojekt" kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie

  1. den Prüfungsteil "Veranstaltungsprozesse" abgelegt hat und
  2. über die o.g. Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben hat.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. zu den Prüfungsterminen, den zugelassenen Hilfsmitteln, den Prüfungsabläufen sowie der Prüfungsstruktur, finden Sie hier.

Themenvorschlag zur Projektarbeit

Das veranstaltungstechnische Projekt muss durch den Prüfungsteilnehmer in einem Antrag dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt werden (Projektantrag).

Der Prüfungsausschuss prüft den Projektantrag und erteilt die Genehmigung, wenn das Projekt geeignet ist und den nachfolgenden Voraussetzungen entspricht:

  • Der Prüfungsteilnehmer muss maßgeblich an einem real durchgeführten Veranstaltungsprojekt beteiligt sein.
  • Der Tag der Veranstaltung soll zum Zeitpunkt der Abgabe des Projektantrag nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Der Projektantrag wird am letzten schriftlichen Prüfungstag der Prüfungsperiode abgegeben.

Lehnt der Prüfungsausschuss den Projektantrag ab, muss ein neues veranstaltungstechnisches Projekt zeitnah durch einen weiteren Projektantrag zur Genehmigung eingereicht werden.  Wird auch der weitere Projektantrag nicht genehmigt, ist der Prüfungsteil Veranstaltungsprojekt nicht bestanden.

Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch

Die Hausarbeit ist spätestens nach 42 Kalendertagen nach dem Tag der Genehmigung des Projektantrages bei der IHK einzureichen.

Sind alle Inhalte nach § 19 Absatz 2 der Verordnung zum Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik in der Hausarbeit vorhanden, so wird der Prüfungsteilnehmer zur Präsentation und zum Fachgespräch eingeladen. Die Präsentation soll mindestens 10 Minuten und höchstens 15 Minuten dauern. Die Form der Präsentation und der Einsatz technischer Mittel stehen frei. Die verwendeten Unterlagen sind dem Prüfungsausschuss nach der Präsentation zu überlassen.

Der Präsentation schließt sich das Fachgespräch an, das auf der Grundlage des Berichts und der Präsentation geführt wird. Das Fachgespräch soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern. 

Die Hausarbeit ist als ausgedrucktes, unterschriebenes Dokument abzugeben. Die Abgabe erfolgt in 3-facher Ausfertigung. Ebenso erfolgt die Abgabe als pdf-Datei in elektronischer Form bei der Kontaktperson auf dieser Internetseite.

Für den schriftlichen Projektbericht sind folgende Formatvorgaben einzuhalten:

  • Umfang: 20 bis 25 Seiten
  • Seitennummerierung: ab der ersten Seite fortlaufend; in der Fußzeile; mittig; 1 cm vom unteren Rand entfernt
  • Zeilenabstand: 1,5-zeilig
  • Papierformat: A4
  • Schriftart: Arial 11
  • Rechter Rand: 3,5 cm
  • Linker Rand: 2,5 cm
  • Oberer Rand: 3 cm
  • Unterer Rand: 2 cm
  • gebunden 

Der Projektbericht besteht aus:

  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Bericht über das veranstaltungstechnische Projekt
  • Anhangsverzeichnis der Anlagen/Abbildungen/Tabellen/Pläne
  • Literaturverzeichnis
  • Quellenangaben
  • Anhang: Anlagen/Abbildungen/Tabellen/Pläne
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Selbsterstellungserklärung

Weitere Informationen

Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.

T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildung@leipzig.ihk.de