Logistikmeister/-in (Gepr.)

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Logistikmeisters/-in wahrzunehmen.

Geprüfter Logistikmeister ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung sind in der jeweiligen Fortbildungsverordnung geregelt. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden, indem sie sicherstellen, dass die Weiterbildung für sie geeignet ist.
In der Regel setzen die Zulassungsvoraussetzungen einen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in der entsprechenden Branche oder im jeweiligen Funktionsbereich voraus. Die berufliche Praxis muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen und kann bei der IHK beantragt werden.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
      1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich
           der Logistik oder
      2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und
           danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
      3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
      1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre
           zurückliegt, und
      2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.

(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungsinformationscenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die Grundlegende Qualifikationen finden Sie auf unserer Internetseite Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation.

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • 17./18. November 2025
  • 12./13. Mai 2026
  • 16./17. November 2026

Termin für Fachgespräche

  • 28./29. Januar 2026
  • 29./30. Juni 2026

Situationsbezogenes Fachgespräch

Die Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Führung und Personal" wird in mündlicher Form geprüft und als Situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Für jeden Prüfungsteilnehmer stehen maximal 45 Minuten zur Verfügung. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten und ist nicht in der Prüfungszeit beinhaltet.

Die Prüfungsdurchführung und die Festlegung des Prüfungstermins liegen im Ermessen der Industrie- und Handelskammer. 

Der Prüfungsteilnehmer durchläuft dabei die einzelnen Prüfungsphasen:

  • Vorbereitung zum gestellten Prüfungsthema (Handlungsauftrag analysieren, strukturieren und Lösung entwickeln)
  • Verwendung bzw. Entwicklung von geeigneten Präsentationsmittlen
  • Aufbau einer Präsentation
  • Erläutern und Erörtern der Themenaussage und Lösung (Präsentation)
  • weitergehende Erörterung zum präsentierten Thema (Prüfungsgespräch).

Vorbereitungszeit                30 Minuten
Fachgespräch                        höchstens 45 Minuten (davon 15 Minuten Präsentation)

Weitere Informationen

 

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Regine Neuhaus gerne weiter.

T: +49 341 1267-1355
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Porträt von Regine Neuhaus