Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Industriemeisters/-in Fachrichtung Metall wahrzunehmen.
Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung sind in der jeweiligen Fortbildungsverordnung geregelt. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden, indem sie sicherstellen, dass die Weiterbildung für sie geeignet ist.
In der Regel setzen die Zulassungsvoraussetzungen einen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in der entsprechenden Branche oder im jeweiligen Funktionsbereich voraus. Die berufliche Praxis muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen und kann bei der IHK beantragt werden.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungsinformationscenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung
Prüfungstermine
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.
| Fächer | Uhrzeit | Herbst 2025 | Frühjahr 2026 |
|---|---|---|---|
| Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik | 08:30 - 12:30 | 20. November 2025 | 19. Mai 2026 |
| Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation | 08:30 - 12:30 | 21. November 2025 | 20. Mai 2026 |
| Fachgespräche und mündliche Ergänzungsprüfungen HQ | ganztägig | 06./07. KW 2026 (unter Vorbehalt) | noch nicht bekannt |
Situationsbezogenes Fachgespräch
Die Situationsaufgabe im Handlungsbereich "Führung und Personal" wird in mündlicher Form geprüft und als Situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Für jeden Prüfungsteilnehmer stehen in der Regel mindestens 45 Minuten und maximal 60 Minuten zur Verfügung. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten und ist nicht in der Prüfungszeit beinhaltet.
Die Prüfungsdurchführung und die Festlegung des Prüfungstermins liegen im Ermessen der Industrie- und Handelskammer.
Der Prüfungsteilnehmer durchläuft dabei die einzelnen Prüfungsphasen:
- Vorbereitung zum gestellten Prüfungsthema (Handlungsauftrag analysieren, strukturieren und Lösung entwickeln)
- Verwendung bzw. Entwicklung von geeigneten Präsentationsmittlen
- Aufbau einer Präsentation
- Erläutern und Erörtern der Themenaussage und Lösung (Präsentation)
- weitergehende Erörterung zum präsentierten Thema (Prüfungsgespräch).
Vorbereitungszeit 30 Minuten
Fachgespräch 40 - 60 Minuten (davon 1/3 Präsentation und 2/3 Gespräch)
Weitere Informationen
- Gebührentarif der IHK zu Leipzig
- Prüfungsordnung der IHK zu Leipzig
- Verordnung zur Fortbildung
- FAQ zu den Hilfsmitteln in der Prüfung
Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen. - Weiterbildungs-Informations-System
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