Immobilienfachwirt/-in (Gepr.)

Der Geprüfte Immobilienfachwirt kann in der Immobilienwirtschaft, sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen wie das Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen oder das Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle.

Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der
     Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwal-
     tenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine min-
     destens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
  • Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
  • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
  2. Suchen Sie Ihre Fortbildungsprüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
  4. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
  5. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  6. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter. 
  7. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  8. Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
  9. Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.

 

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.

Prüfungsinformationen

Schriftliche Prüfung

  • Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
    • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft, 60 Minuten
    • Unternehmenssteuerung und Kontrolle, 90 Minuten
    • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung, 120 Minuten
    • Immobilienbewirtschaftung, 120 Minuten
    • Bauprojektmanagement, 120 Minuten
    • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit, 120 Minuten

Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und je Ergänzungsprüfung in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung kann sich auf alle oben genannten Handlungsbereiche beziehen. Die Dauer der Präsentation soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten.

Das Thema der Präsentation wird von Ihnen selbst gewählt und dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht. Übergeben Sie bitte am Tag der mündlichen Prüfung Ihre Präsentationsvorlage 3-fach dem Prüfungsausschuss.

Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in immobilienbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens kommuniziert werden kann. Über das für die Präsentation gewählte Thema hinaus kann sich das Fachgespräch auch auf alle übrigen Handlungsbereiche beziehen. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.

Die Bewertung der Präsentation und des Fachgesprächs werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird das Fachgespräch doppelt gewichtet.

Beamer mit HDMI-Anschluss bzw. digitale Wand, Flipchart und Whiteboard stehen Ihnen zur Verfügung. Sollten Sie weitere Hilfsmittel benötigen, sind diese durch Sie mitzubringen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsbereiche mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Formular Themeneinreichung

Der Themenvorschlag für die Präsentation im Rahmen der mündlichen Prüfung erfolgt mit dem folgenden Formular:

Weitere Informationen

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Nitzsche gerne weiter.

T: +49 341 1267-1374
F: +49 341 1267-1426
E: nadine.nitzsche@leipzig.ihk.de

Porträt von Nadine Nitzsche