Fernsehkameramann/-frau (Gepr.)

Die Fortbildung von Beschäftigten in digitalen Technologien und deren Anwendung im Produktionsalltag sowie in der Verbundproduktion mit (mittel-)deutschen Produktionsfirmen und Medienhäusern gewinnt zunehmend an Stellenwert.

Der Fortbildungsabschluss Geprüfte/-r Fernsehkameramann/-frau wird als Baustein der Weiterqualifizierung in der Medienwirtschaft von der IHK zu Leipzig angeboten.

Diese IHK-Aufstiegsqualifikation mit Prüfung vor der IHK zu Leipzig bietet - alternativ zur universitären Ausbildung - für erfahrene Kameraassistenten und für Seiteneinsteiger, die bereits langjährige Erfahrungen in der Medienbranche haben die Chance, eine fundierte Zusatzqualifikation in den Bereichen der Fernsehherstellung: News-, Reportage- und Mehrkameraaufnahme durch eine öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung zu dokumentieren.

Das Tätigkeitsprofil des Fernsehkameramanns reicht von der Anwendung von Reportage- und Studiotechnik für Konzepte aus den Bereichen News, Ratgeber und Magazine bis zur Gestaltung von Licht für Reportage- und Studioproduktionen, Tonbearbeitung und der damit verbundenen Gewerke.

Der Fernseh-Kameramann arbeitet auf Anweisungen von Redaktion / Regie / Produktionsleitung überwiegend im News und Mehrkamera-Bereich im Fernsehen. Insbesondere kann er:

1. technisch-handwerklich und gestalterische Vorgaben und Konzepte der Bereiche News, Ratgeber, Magazin aufwandsgerecht mit Reportage- oder Studio- bzw. Verbundkamera-Außenübertragungstechnik umsetzen

2. Licht für Reportage- und kleine Studioproduktionen gestalten sowie mit der Produktion verbundene Gewerke anleiten und führen.

Der Prüfungsteilnehmer ist nach Abschluss der Prüfung befähigt, die häufigsten der täglich anfallenden Publizistik- oder Mehrkameraaufnahmen in Fernsehanstalten und TV-Unternehmen in sendefähiger Qualität eigenverantwortlich anzufertigen.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer erfolgreich den Prüfungsteile "Grundlegende Qualifikationen" der Fortbildungsprüfung "Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Printmedien" oder "Geprüfter Medienfachwirt" gemäß der Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Fernsehkameramann / Geprüfte Fernsehkamerafrau in der jeweils geltenden Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Medienwirtschaft abgeschlossen hat und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fernsehkameramanns / einer Geprüften Fernsehkamerafrau haben.

(3) Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Absatz 2 gilt entsprechend.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungsinformationscenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Weitere Informationen

Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen.

 

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.

T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildung@leipzig.ihk.de