Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Fachwirtes/-in im Gastgewerbe wahrzunehmen.
Fachwirt im Gastgewerbe ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Weiterführende Informationen
Zulassungsvoraussetzungen
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung ,,Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung ,,Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil ,,Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 1 und 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungsinformationscenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung
Prüfungstermine
Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres durch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig geprüft.
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird ausschließlich im Frühjahr eines jeden Jahres geprüft.
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.
Handlungsspezifische Qualifikation
Die schriftliche Prüfung gemäß Abs. 5 kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder zur eindeutigen Beurteilung der Prüfungsleistung nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Dem Antrag des Prüfungsteilnehmers ist stattzugeben, wenn die schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten aber mindestens mit 40 Punkten bewertet wurde. Der Antrag ist abzulehnen, wenn mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht. Der Prüfungsteilnehmer wählt aus dem Qualifikationsbereich gem. Abs. 4 „Gastronomische Angebotsformen“ eine gestellte Situationsaufgabe zur Bearbeitung. Der Prüfungsteilnehmer hat Anspruch auf höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 30 Minuten, wobei sachgerechte Präsentationstechniken eingesetzt werden können.
Weitere Informationen
- Gebührentarif der IHK zu Leipzig
- Weiterbildungs-Informations-System
- Prüfungsordnung der IHK zu Leipzig
- Besondere Rechtsvorschrift über die Verordnung zum/zur Fachwirt/-in im Gastgewerbe
- FAQ zu den Hilfsmitteln in der Prüfung
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