Der Geprüfte Fachwirt für Büro- und Projektorganisation verfügt über die notwendigen Qualifikationen, um gehobene Assistenz- und Sachbearbeitertätigkeiten sowie Koordinationsfunktionen in größeren Sekretariaten, Büros und Verwaltungsdiensten ausüben zu können. Mit der erhöhten Sachkompetenz sowie seiner Berufserfahrung ist er auch in der Lage, Führungs- und Steuerungsaufgaben einschließlich Aufgaben der bereichsbezogenen Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung in seinem speziellen Funktionsbereich wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder
verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und
danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu folgenden Aufgaben haben:
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Kontrollieren von Projekten
- Mitgestalten von betrieblichen Abläufen und Prozessen
- Einsetzen und Optimieren von qualitätssichernden Maßnahmen
- Zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Einsetzen von Kommunikations- und Werbemittel
- Angemessenes und sachgerechtes Kommunizieren auch unter Einsatz von Argumentations- und Präsentationstechniken, insbesondere unter Berücksichtigung von Konfliktbewältigungsstrategien und interkulturellen Aspekten - Ermitteln und ergebnisorientiertes Auswerten von bürowirtschaftsbezogenen Kennzahlen
- Planen, Organisieren, Durchführen und Kontrollieren von der Ausbildung
- Entwickeln und Pflegen von internen und externen Kontakten, Kundenbeziehungen und Netzwerken
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung
Prüfungstermine
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z. B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf, finden Sie hier.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird in den Handlungsbereichen:
- Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
- Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
- Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im Büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
- Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld
auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtet aufeinander abgestimmten, daraus abgeleiteten offenen Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen thematisiert werden sollen. Dabei sind eigenständige Lösungswege zu berücksichtigen. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten betragen. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Teilleistungen zu bilden.
Mündliche Prüfung
Die Zulassung zu dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert werden kann sowie argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld“ sowie auf einen weiteren Handlungsbereich beziehen.
Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss bei der schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet werden kann und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. Hierbei ist der Nachweis zu erbringen, dass dieses in eine Ausbildungssituation übertragen werden kann. Das Fachgespräch soll in der Regel 40 Minuten dauern.
Wichtung:
- Fachgespräch : Präsentation = 2 : 1
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Mit Bestehen der Fortbildungsprüfung werden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne von §30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
Formular Themeneinreichung
Der Themenvorschlag für die Präsentation im Rahmen der mündlichen Prüfung erfolgt mit dem folgenden Formular:
Weitere Informationen
- Gebührentarif der IHK zu Leipzig
- Prüfungsordnung der IHK zu Leipzig
- Verordnung zur Fortbildung
- FAQ zu den Hilfsmitteln in der Prüfung
Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen. - Weiterbildungs-Informations-System
Hilfsmittelfreigabe ab Frühjahr 2027
Ab Frühjahr 2027 startet für den Fortbildungsabschluss Fachwirt/Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation eine Pilotphase zur Freigabe ausgewählter Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung. Ziel dieser Weiterentwicklung ist ausdrücklich keine Absenkung des Prüfungsanspruchs. Vielmehr soll die Prüfung stärker die berufliche Handlungskompetenz in den Mittelpunkt stellen: Entscheidend ist, wie Sie Informationen einordnen, anwenden, bewerten und daraus fachlich richtige und nachvollziehbare Lösungen ableiten.
Welche Hilfsmittel sind zugelassen?
Zugelassen sind grundsätzlich alle nicht elektronischen Hilfsmittel in gedruckter Form. Dazu gehören beispielsweise:
- Fachbücher, Textbände und Übungsbände
- Wörterbücher sowie fremdsprachige Fach- oder Wörterbücher
- Kommentierungen
- eigene Arbeitsunterlagen und Aufzeichnungen
- Regelwerke und Gesetzestexte
- Tabellenbücher und Formelsammlungen
- dokumentenechtes Schreibmaterial
- Lineal
Welche Hilfsmittel sind nicht zugelassen?
Elektronische Hilfsmittel und Medien sowie KI-basierte Tools sind nicht zugelassen. Die einzige Ausnahme ist ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner.
Warum sind Hilfsmittel in der Prüfung erlaubt?
Die Nutzung von Hilfsmitteln entspricht der beruflichen Praxis, in der Fachkräfte ebenfalls Regelwerke, Nachschlagewerke und Tabellen verwenden. Im Mittelpunkt der Prüfung steht daher nicht das reine Auswendiglernen einzelner Details, sondern das fachliche Denken und die sichere Anwendung von Informationen. Die Hilfsmittelfreigabe soll eine praxisnahe Bewertung ermöglichen und gleichzeitig faire und vergleichbare Prüfungsbedingungen gewährleisten.
Was zählt trotz der Hilfsmittel?
Auch mit Hilfsmitteln zählt ausschließlich Ihre eigene Leistung. Bewertet werden insbesondere:
- Ihre fachliche Argumentation,
- Ihre strukturierte und nachvollziehbare Lösung sowie
- die sachlich richtige Anwendung der verfügbaren Informationen.
Hilfsmittel unterstützen Ihre Arbeit, ersetzen jedoch kein Fachwissen. Bloßes Abschreiben aus Fachliteratur oder anderen Unterlagen führt nicht zu einer guten Bewertung. Entscheidend ist nicht, was Sie nachschlagen können, sondern wie gut Sie die Informationen fachlich einordnen und für die Lösung der Prüfungsaufgabe nutzen.
Was bedeutet das für Ihre Vorbereitung?
Konzentrieren Sie sich bei Ihrer Vorbereitung insbesondere auf Zusammenhänge und Systematik, typische berufliche Problemstellungen sowie fachlich begründete Entscheidungen. Üben Sie außerdem, Informationen schnell und richtig einzuordnen, Lösungen fachlich zu begründen und Ihre Antworten strukturiert und klar zu formulieren.
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