Gesetzlicher Mindestlohn

Aktuelle Höhe des Mindestlohnes

Zum 1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst und auf 520 Euro erhöht. Die Grenze des sogenannten Übergangsbereichs („Midijobs“) wurde in zwei Schritten von 1.300 auf 2.000 Euro angehoben.

Auf der Seite des Zolls finden Sie eine Auflistung der berücksichtigungsfähigen Lohnbestandteile (Zulagen und Zuschläge), die den Mindestlohnanspruch arbeitergeberseitig erfüllen. 

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gelten nur noch für die gesetzlich definierten Fallgruppen (z. B. Jugendliche unter 18 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Praktikanten während eines Pflichtpraktikums oder eines bis zu dreimonatigen Orientierungspraktikums, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit usw.).

Regelungen zu (höheren) Branchen-Mindestlöhnen bleiben vom gesetzlichen Mindestlohn unberührt.

Für Auszubildende gilt bereits seit 2020 die Mindestausbildungsvergütung.
Für das 1. Ausbildungsjahr stieg diese zum 1. Januar 2023 auf 620 Euro pro Monat. 

Ansprechpartner

Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik

Martin Steindorf

E-Mail martin.steindorf@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1322
Fax0341 1267-1422