Außenwirtschaftsdokumente
Die Behörden zahlreicher Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen aus, die dem Wirtschaftsverkehr dienen - wenn diese Aufgaben nicht ausdrücklich anderen Stellen zugewiesen wurden.
IHKn können für den Außenwirtschaftsverkehr u. a. folgende Dokumente bescheinigen:
- Handelsrechnungen
- Packlisten
- Preislisten
- Inspektionszertifikate
- Einladungsschreiben im Zusammenhang mit der Erteilung von Geschäftsreise-Visa
Nicht bescheinigt werden:
- Schreiben mit Boykott- oder Negativerklärungen
- Dokumente oder Formulare ausländischer Stellen
- Dokumente mit Aussagen über die Einhaltung ausländischer Gesetze
- Erklärungen, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen
Bitte reichen Sie zu den Dokumenten immer ein zusätzliches Exemplar ein, welches bei der IHK verbleibt.
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Folgende Außenwirtschaftsdokumente stellen wir u. a. aus:
- Ansprechpartner
- Öffnungszeiten
- Hauptgeschäftsstelle
Außenwirtschafts- und Zollrecht
Nadine Thieme
exportnoSpam@leipzig.ihk.de | |
Telefon | 0341 1267-1320 |
Fax | 0341 1267-1126 |
Außenwirtschafts- und Zollrecht
Anne Gerritzen
exportnoSpam@leipzig.ihk.de | |
Telefon | 0341 1267-1268 |
Fax | 0341 1267-1126 |
- Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr - Mittwoch
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Freitag
09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-0
Telefax: 0341 1267-1421
De-Mail: epost@leipzig-ihk.de-mail.de
infonoSpam@leipzig.ihk.de