Geprüfter Industriefachwirt/ Geprüfte Industriefachwirtin

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Industriefachwirtes/-in wahrzunehmen.

Der Geprüfte Industriefachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Dieser Abschluss ist dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet.

Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.

Zulassungsantrag

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.

Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden. 

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
3.   eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil "Spezielle Qualifikation" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.

Prüfungstermine

Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres durch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig geprüft.

Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird ausschließlich im Herbst eines jeden Jahres geprüft.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Petra Schmidt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1384
M: +49 151 12671376
F: +49 341 1267-1426
E: petra.schmidt@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus