Prüfungen für

Bewachungspersonal
und -unternehmer

Neues Bewertungsschema der Sachkundeprüfung

Die IHK-Organisation entwickelt das Bewertungsschema für die Sachkundeprüfungen weiter. Derzeit steht eine Aktualisierung für den schriftlichen Teil bei der Prüfung im Bewachungsgewerbe an.

Zum Hintergrund: Aktuell werden in der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Punkte für eine Aufgabe nur dann vergeben, wenn die Richtig/Falsch-Markierungen für die Antwortvorschläge genau mit der Musterlösung übereinstimmen. D. h., wenn bei einer Multiple Choice Frage nur eine Antwort richtig markiert wurde, und eine zweite richtige Antwort nicht oder eine falsche Antwort statt dessen markiert wurde, gibt es 0 Punkte.

Ab dem 1. Juli 2025 wird nach Teilantworten ausgewertet, so dass eine richtige Teilantwort auch einen Punkt ergeben kann. D.h. im oben genannten Beispiel gibt es einen Punkt für die eine richtige Antwort.

Die automatische Auswertung des schriftlichen Prüfungsteils wird entsprechend angepasst, so dass die elektronisch durchgeführten Prüfungen das neue Bewertungsschema ohne manuelles Eingreifen umsetzen.

Da ab dem 1. Juli 2025 auch Teilpunkte gegeben werden, können insofern mehr Punkte erzielt werden. Das Niveau des schriftlichen Prüfungsteils soll sich jedoch nicht ändern. Um die neue Bewertung auszugleichen, wird die Anzahl der Prüfungsfragen erhöht. Die Verteilung der Schwerpunkte bleibt jedoch den rechtlichen Anforderungen entsprechend unverändert, ebenso der relevante Stoffumfang. Der Rahmenstoffplan bleibt unverändert.

Im Hinblick auf den mündliche Prüfungsteil gibt es keine Veränderung.

Die neue Regelung wird bundesweit einheitlich zum selben Stichtag bei allen IHKs umgesetzt.

Die aktuelle Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils gilt bis zum 30.06.2025:
72 Prüfungsfragen ergeben maximal 100 Punkte (= 100 Prozent).
Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 50 Punkte (50 Prozent) erforderlich.

Die neue Bewertung des schriftlichen Prüfungsteils gilt ab dem 01.07.2025:
82 Prüfungsfragen ergeben maximal 120 Punkte (= 100 Prozent neu).
Für das Bestehen des schriftlichen Teils sind gemäß Prüfungsordnung mindestens 60 Punkte (50 Prozent neu) erforderlich.

Prüfungsvorbereitung und -ablauf

Die Vorbereitung auf die Prüfung kann durch den Besuch von Schulungen, die von Bildungseinrichtungen oder spezialisierten Unternehmen angeboten werden. Es geht aber auch durch Selbststudium. 

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Die mündliche Prüfung findet jeweils im Anschluss an die schriftliche Prüfung bzw. am Tag danach statt. Inhalt und Umfang der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Prüfungstermine und -anmeldung

Termine und ANMELDUNG

Wer benötigt die Sachkunde?

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung vor der IHK zwingend erforderlich. Dies betrifft:

  • Tätigkeit als Selbstständiger, gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Citystreife) oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Einkaufscenter)
  • Schutz vor Ladendieben (zum Beispiel Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (etwa Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen zur auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Geflüchteten, in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Inhaber folgender Prüfungszeugnisse nach Berufsbildungsgesetz bedürfen nicht der Sachkundeprüfung

  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse in der Berufsausbildung (zum Beispiel Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Weiterbildungsabschlüsse (u. a. Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfter Werkschutzmeister, Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit)
  • Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst – auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei oder für den mittleren Justizvollzugsdienst und den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe). Gleiches gilt für Feldjäger in der Bundeswehr.

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Bei Fragen hilft Ihnen Hans-Peter Heinig gerne weiter.

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus