Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die folgenden im Zusammenhang stehenden Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft wahrnehmen können:
- Abwenden von Schäden und Gefahren,
- Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
- Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
- kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
- Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigung von Gesetzen und Vorschriften.
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Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach
eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft
abgeleistet sein müssen und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
nachweist.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungsinformationscenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung
Prüfungstermine
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z. B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.
| Fächer | Uhrzeit | Herbst 2025 | Frühjahr 2026 |
|---|---|---|---|
| Situationsaufgabe Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln | 08:30 - 11:00 | 15. Oktober 2025 | 20. März 2026 16. Juni 2026 |
| Situationsaufgabe Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik | 11:30 - 14:00 | 15. Oktober 2025 | 20. März 2026 16. Juni 2026 |
| Situationsbezogene Fachgespräche | ganztägig | 16. Dezember 2025 | noch nicht bekannt |
Situationsbezogenes Fachgespräch
Die mündliche Prüfung ist als situationsbezogenes Fachgespräch durchzuführen. Im situationsbezogenen Fachgespräch sollen die Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereichs „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“ den Schwerpunkt bilden. Darüber hinaus sollen Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft wurden, mitberücksichtigt werden. Das Fachgespräch soll je Prüfungsteilnehmer mindestens 30 Minuten und höchstens 40 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt maximal 30 Minuten.
Weitere Informationen
- Gebührentarif der IHK zu Leipzig
- Prüfungsordnung der IHK zu Leipzig
- Verordnung zur Fortbildung
- FAQ zu den Hilfsmitteln in der Prüfung
Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen.
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