Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüfter Poliers/Geprüften Polierin wahrzunehmen.

Geprüfter Polier/Geprüfter Polier ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). 

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung sind in der jeweiligen Fortbildungsverordnung geregelt. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden, indem sie sicherstellen, dass die Weiterbildung für sie geeignet ist.
In der Regel setzen die Zulassungsvoraussetzungen einen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in der entsprechenden Branche oder im jeweiligen Funktionsbereich voraus. Die berufliche Praxis muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen und kann bei der IHK beantragt werden.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
      1.  eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich
            der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter
            Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen 
            Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder
      2.  eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und
            danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den
            Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder
      3.  eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis
nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Prüfungstermine

 Termine 2026
Anmeldeschluss schriftliche Prüfungen01.12.2025
Prüfungsteil Bautechnik23.03.2026
Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement24.3.2026
Termin zur Einreichung des Themenvorschlages für den Prüfungsteil Baubetrieb24.03.2026
Zielvereinbarungsgespräche13.04.2026
Abgabe der Dokumentation24.05.2026
Mündliche Ergänzungsprüfungen Bautechnik sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement22.05.2026
Präsentation und Fachgespräche im Prüfungsteil Baubetrieb15.06.2026

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.

Einreichung Themenvorschlag für Hausarbeit

Für den Prüfungsteil "Bauprojekt" ist eine Hausarbeit über eine Baumaßnahme oder einen Teil einer Baumaßnahme einschließlich Dokumentation anzufertigen. Der Prüfungsteilnehmer reicht hierzu einen Vorschlag aus der Berufspraxis ein. 
Der Prüfungsausschuss führt darüber ein Beratungsgespräch und trifft eine Zielvereinbarung über Inhalte, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin. Zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation darf längstens ein Zeitraum von 30 Kalendertagen liegen.

Aufbau und Form der Hausarbeit

Formale Gestaltung des Manuskripts 

  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis/Verzeichnis der Abkürzungen
  • Text
  • Verzeichnis der Anlagen
  • Literaturverzeichnis
  • Quellenangaben/Zitate
  • Abbildungen/Tabellen
  • Selbsterstellungserklärung

Bei der Textgestaltung sind folgende Punkte relevant:

  • Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 Punkte
  • Kapitelüberschriften: 12 Punkte, fett
  • Zeilenabstand: 1,5 Zeilen
  • linker Rand: 2,5 cm, rechter Rand: 3,5 cm
  • Seitenzahlen: in der Fußzeile, mittig, 1 cm vom unteren Rand entfernt
  • Der Satzbau ist klar, logisch und verständlich zu gestalten
  • Wiederholungen sind zu vermeiden
  • Rechtschreibung und Zeichensetzung sind korrekt

Abgabe der Hausarbeit

  • als ausgedrucktes, unterschriebenes Dokument (Selbsterstellungserklärung  ist der Hausarbeit beizufügen)
  • im Schnellhefter (keine Ordner) in 1-facher Ausfertigung in Papierform sowie in 1-facher Ausfertigung als eine zusammenhängende pdf-Datei (per E-Mail bitte an die Kontaktperson dieser Fortbildung)

Umfang der Hausarbeit

  • 15 bis 20 Seiten Text
  • max. 3 Seiten Pläne/Abbildungen
  • max. 2 Seiten Tabellen

Hinweise zur Präsentation und zum Fachgespräch

Entspricht die Dokumentation der Projektarbeit der Zielvereinbarung, sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Die Form der Präsentation und der Einsatz technischer Mittel stehen dem Prüfungsteilnehmer frei. Im Prüfungsraum stehen Whiteboard, FlipChart sowie ein mobiler Monitor zur Verfügung. Der Anschlusss ist Standard-HDMI (Typ A). Die verwendeten Präsentationsunterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen. Nach der Präsentation schließt sich ein Fachgespräch an, das auf der Grundlage der Dokumentation und der Präsentation geführt wird. Die Präsentation soll mindestens zehn Minuten und höchstens 15 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten dauern. 

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.

T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildung@leipzig.ihk.de