Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüfter Poliers/Geprüften Polierin wahrzunehmen.
Geprüfter Polier/Geprüfter Polier ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Weiterführende Informationen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung sind in der jeweiligen Fortbildungsverordnung geregelt. Sie dienen dem Schutz der Teilnehmenden, indem sie sicherstellen, dass die Weiterbildung für sie geeignet ist.
In der Regel setzen die Zulassungsvoraussetzungen einen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in der entsprechenden Branche oder im jeweiligen Funktionsbereich voraus. Die berufliche Praxis muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen und kann bei der IHK beantragt werden.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich
der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter
Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen
Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und
danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den
Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder
3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung
Prüfungstermine
| Termine 2026 | |
|---|---|
| Anmeldeschluss schriftliche Prüfungen | 01.12.2025 |
| Prüfungsteil Bautechnik | 23.03.2026 |
| Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement | 24.3.2026 |
| Termin zur Einreichung des Themenvorschlages für den Prüfungsteil Baubetrieb | 24.03.2026 |
| Zielvereinbarungsgespräche | 13.04.2026 |
| Abgabe der Dokumentation | 24.05.2026 |
| Mündliche Ergänzungsprüfungen Bautechnik sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement | 22.05.2026 |
| Präsentation und Fachgespräche im Prüfungsteil Baubetrieb | 15.06.2026 |
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.
Einreichung Themenvorschlag für Hausarbeit
Für den Prüfungsteil "Bauprojekt" ist eine Hausarbeit über eine Baumaßnahme oder einen Teil einer Baumaßnahme einschließlich Dokumentation anzufertigen. Der Prüfungsteilnehmer reicht hierzu einen Vorschlag aus der Berufspraxis ein.
Der Prüfungsausschuss führt darüber ein Beratungsgespräch und trifft eine Zielvereinbarung über Inhalte, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin. Zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation darf längstens ein Zeitraum von 30 Kalendertagen liegen.
Aufbau und Form der Hausarbeit
Formale Gestaltung des Manuskripts
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis/Verzeichnis der Abkürzungen
- Text
- Verzeichnis der Anlagen
- Literaturverzeichnis
- Quellenangaben/Zitate
- Abbildungen/Tabellen
- Selbsterstellungserklärung
Bei der Textgestaltung sind folgende Punkte relevant:
- Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 Punkte
- Kapitelüberschriften: 12 Punkte, fett
- Zeilenabstand: 1,5 Zeilen
- linker Rand: 2,5 cm, rechter Rand: 3,5 cm
- Seitenzahlen: in der Fußzeile, mittig, 1 cm vom unteren Rand entfernt
- Der Satzbau ist klar, logisch und verständlich zu gestalten
- Wiederholungen sind zu vermeiden
- Rechtschreibung und Zeichensetzung sind korrekt
Abgabe der Hausarbeit
- als ausgedrucktes, unterschriebenes Dokument (Selbsterstellungserklärung ist der Hausarbeit beizufügen)
- im Schnellhefter (keine Ordner) in 1-facher Ausfertigung in Papierform sowie in 1-facher Ausfertigung als eine zusammenhängende pdf-Datei (per E-Mail bitte an die Kontaktperson dieser Fortbildung)
Umfang der Hausarbeit
- 15 bis 20 Seiten Text
- max. 3 Seiten Pläne/Abbildungen
- max. 2 Seiten Tabellen
Hinweise zur Präsentation und zum Fachgespräch
Entspricht die Dokumentation der Projektarbeit der Zielvereinbarung, sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Die Form der Präsentation und der Einsatz technischer Mittel stehen dem Prüfungsteilnehmer frei. Im Prüfungsraum stehen Whiteboard, FlipChart sowie ein mobiler Monitor zur Verfügung. Der Anschlusss ist Standard-HDMI (Typ A). Die verwendeten Präsentationsunterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen. Nach der Präsentation schließt sich ein Fachgespräch an, das auf der Grundlage der Dokumentation und der Präsentation geführt wird. Die Präsentation soll mindestens zehn Minuten und höchstens 15 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten dauern.
Weitere Informationen
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Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.
T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildungnoSpam@leipzig.ihk.de