Durch die Prüfung wird festgestellt, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um die folgenden Aufgaben eines Pharmaberaters im Sinne des Arzneimittelgesetzes wahrzunehmen:
- Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und
- Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder Einnahmeproblemen der Therapeutika zu dokumentieren, schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber zu übermitteln.
Dazu gehört die Befähigung,
- biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie die klinischen Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben,
- Krankheitsverläufe mit Pharmakotherapien zu verknüpfen,
- Wirkungen von Arzneimitteln und Anwendungsempfehlungen zu erläutern,
- Beratungsgespräche zu führen und Marketinginstrumente einzusetzen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissen-
schaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den
Qualifikationsinhalten nach § 3 hat, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis sowie
3. die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gemäß der Anlage oder wer glaubhaft macht, entsprechende
Kenntnisse über „naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen", über "Pharmakologie, die
Pharmakotherapie und Krankheitsbilder, über Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und
-ökonomie" sowie über „Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing“ auf andere Weise erworben
zu haben.
(2) Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 haben und kann auch
im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zuge
lassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungsinformationscenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung
Prüfungstermine
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z. B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.
Prüfungsinformationen
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Qualifikationsbereiche:
- Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen,
- Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder,
- Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie,
- Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil im Multiple-Choice-Verfahren und einem mündlichen Teil in Form eines Fachgesprächs.
Zu dem Fachgespräch ist zuzulassen, wer in allen schriftlichen Prüfungen mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht hat.
Das praxisorientierte Fachgespräch basiert auf einer vom Prüfungsausschuss gestellten Situationsbeschreibung und soll Inhalte der Qualifikationsbereiche der schriftlichen Prüfungsfächer berücksichtigen. Dabei soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, berufstypische Fragestellungen aufnehmen, sachgerechte Lösungen aufzeigen und notwendige Maßnahmen ergreifen zu können.
Weitere Informationen
- Gebührentarif der IHK zu Leipzig
- Prüfungsordnung der IHK zu Leipzig
- Verordnung zur Fortbildung
- FAQ zu den Hilfsmitteln in der Prüfung
Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen. - Weiterbildungs-Informations-System
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