Personalfachkaufmann/-frau (Gepr.)

Der Geprüfte Personalfachkaufmann verfügt über vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Geprüfte Personalfachkaufmann soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er übernimmt Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der
       Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden
       Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und
       danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4.   eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
  • Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
  • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
  2. Suchen Sie Ihre Fortbildungsprüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
  4. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
  5. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  6. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter. 
  7. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  8. Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
  9. Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.

Prüfungsinformationen

schriftliche Prüfung

  • Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
    • Personalarbeit organisieren und durchführen, 120 Minuten
    • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen, 150 Minuten
    • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, 150 Minuten
    • Personal- und Organisationsentwicklung steuern, 150 Minuten

Hat der Teilnehmer in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern.

Mündliche Prüfung

Situationsbezogenes Fachgespräch:

  • Ablauf:
    • Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers berücksichtigt werden. Dazu soll der Prüfungsteilnehmer zwei Themenvorschläge mit Grobgliederung einreichen.
  • Dauer: maximal 30 Minuten
    • Es umfasst die Präsentation der Lösung mit Medieneinsatz sowie das anschließende Prüfungsgespräch.

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • mindestens 50 Punkte (ausreichende Leistung) in allen Prüfungsfächern und im Situationsbezogenen Fachgespräch erreicht werden.

 

Formular Themeneinreichung

Der Themenvorschlag für die Präsentation im Rahmen der mündlichen Prüfung erfolgt mit dem folgenden Formular:

Weitere Informationen

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Nitzsche gerne weiter.

T: +49 341 1267-1374
F: +49 341 1267-1426
E: nadine.nitzsche@leipzig.ihk.de

Porträt von Nadine Nitzsche