Meister/-in für Schutz und Sicherheit (Gepr.)

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit und damit die Befähigung:

  1. in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Branchen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre
     zurückliegt, und
2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.

Sie sind noch nicht im Fortbildungs-Infocenter registriert?

Die Zulassung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung

Die Bearbeitung der Zulassungsanträge kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen und ist unabhängig vom Beginn der Bildungsmaßnahme.  Für unsere Leistungen fallen Gebühren gemäß dem aktuell gültigen Gebührentarif an.

Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
  • Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
  • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden anklicken müssen.
  • Nach Ihrer Prüfungszulassung erhalten Sie von der IHK ein Schreiben mit Ihrem persönlichen Registrierungscode für das Fortbildungs-Infocenter. Um das Infocenter anschließend in vollem Umfang nutzen zu können, melden Sie sich bitte mit den zugesandten Zugangsdaten an.

Sie sind schon im Fortbildungs-Infocenter registriert? Erst jetzt ist eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung möglich.

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungs-Infocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
  2. Anmeldung für die Prüfung:
    a) Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik „Meine Fortbildungen & Termine“.
    b) Gehen Sie auf „Details“ und bestätigen Sie durch Klicken des Buttons „Anmelden“.
  3. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungs-Infocenter.
  4. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf „Weiter“.
  5. Folgen Sie den weiteren Anweisungen.
  6. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z. B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur, finden Sie hier.

Grundlegende Qualifikationen

  • 05./06. November 2025
  • 29./30. April 2026
  • 05./06. November 2026
  • 28./29. April 2027
  • 21./22. Oktober 2027

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • 18. November 2025
  • 06. Mai 2026
  • 16. November 2026

Situationsbezogenes Fachgespräch

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag soll möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutert und erörtert werden. Das Fachgespräch hat die gleiche Struktur wie eine schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich in den Mittelpunkt zu stellen, der nicht Kern einer schriftlichen Situationsaufgabe ist. Es integriert insbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden. Das Fachgespräch soll für jede zu prüfende Person mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten dauern.

Weitere Informationen

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T: +49 341 1267-1355
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Porträt von Regine Neuhaus