Geprüfter Industriefachwirt/ Geprüfte Industriefachwirtin

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Industriefachwirtes/-in wahrzunehmen.

Der Geprüfte Industriefachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Dieser Abschluss ist dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 
1.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder 
       verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen
       Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und
       danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4.   eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1.   das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre
       zurückliegt, und
2.   im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis
      4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Absatz 2 haben.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
  • Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
  • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
  2. Suchen Sie Ihre Fortbildungsprüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
  4. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
  5. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  6. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter. 
  7. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  8. Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
  9. Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.

Prüfungstermine

Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres durch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig geprüft.

Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird ausschließlich im Herbst eines jeden Jahres geprüft.

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.

Handlungsspezifische Qualifikation:Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation

Das Thema der Präsentation nach Absatz 7 der aktuell gültigen Verordnung wird von der zu prüfende Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ eingereicht. Das Formular zur Themeneinreichung finden Sie auf unserer Homepage.

Ausgehend von der Präsentation nach Absatz 7 und 8 soll in dem Fachgespräch nach Absatz 6 die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können.  Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen nach den Absätzen 4 und 5 der aktuell gültigen Verordnung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Eine Vorbereitungszeit ist nicht vorgesehen. Jedoch erhalten Sie die Gelegenheit, die Technik bzw. Ihren Prüfungsplatz einzurichten. Die Präsentationszeit und das anschließende Fachgespräch sind mit maximal 30 Minuten einzuplanen. Die Präsentationszeit soll 10 Minuten betragen und das anschließende Fachgespräch ist mit 20 Minuten zu absolvieren.

Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das Handout legen Sie dem Prüfungsausschuss in 3-facher Ausfertigung vor. Zur Archivierung Ihrer Präsentation hinterlassen Sie bitte ein Handout oder einen Stick oder eine CD.

Folgende Präsentationstechniken stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Beamer bzw. mobiler Monitor
  • Moderatorenkoffer
  • 1 Flipchart/Stifte
  • 1 Magnettafel

 

Für eine Power-Point-Präsentationbringen Sie bitte Ihren eigenen Laptop mit. Die vorhandenen Kabelanschlüsse sind VGA und Standard-HDMI (Typ A).

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Petra Schmidt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1384
M: +49 151 12671376
F: +49 341 1267-1426
E: petra.schmidt@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus