Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Betriebswirtes/-in nach BBiG - Master Professional in Business Management wahrzunehmen.
Der/Die Geprüfte Betriebswirt/-in nach BBiG - Master Professional in Business Management ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Dieser Abschluss ist dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet.
Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften
Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für
Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen
Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management
nach der Handwerksordnung“,
3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben
Weiterführende Informationen
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
- Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
- Suchen Sie Ihre Fortbildungsprüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
- Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.
Prüfungstermine
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.
Mündliche Prüfung
Der mündliche Prüfungsteil soll nicht länger als 45 Minuten dauern. Es ist keine Vorbereitungszeit unmittelbar vor der Prüfung vorgesehen.
Eine Präsentation ist ebenfalls nicht vorgesehen. Hilfsmittel sind nicht erforderlich.
Folgende Materialien stehen für die mündliche Prüfung zur Verfügung: 1 Flipchart-Ständer mit Papier, 1 Tafel mit dazugehörigen Stiften
Die zu prüfende Person soll sich innerhalb eines Zeitrahmens von drei bis vier Minuten zum Beschäftigungsumfeld im Unternehmen, der Branche, der Tätigkeit, des Verantwortungsumfangs, besonderen Herausforderungen oder Projekten bzw. Karriereschritten vorstellen.
Das Musterunternehmen/ Unternehmensstruktur kann verwendet werden und ist u. a. frei verfügbar bzw. erhältlich bei der DIHK-Bildungs-gGmbH.
Es bilden aktuelle Metathemen die Ausgangsbasis für die mündliche Prüfung. Die Behandlung der Folgen und Auswirkungen insbesondere auf die Unternehmensprozesse können Anknüpfungspunkte sein.
2 Metathemen sind derzeit vom Prüfungsausschuss festgelegt:
- Fachkräftemangel
- Klimawandel
Änderungen sind möglich
Themeneinreichung Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch
Sie erhalten von der IHK zu Leipzig eine Aufforderung zur Themeneinreichung.
Ihren persönlichen Themenvorschlag müssen Sie in der Maske des Online-Portals unter Einhaltung des Termins erfassen.
Falls erforderlich, wird der Themenvorschlag durch den Prüfungsausschuss modifiziert bzw. präzisiert. Die Änderungen sind als „Auflage“ im CIC-Portal sichtbar und sind verbindlich.
Das Thema Ihrer Projektarbeit reichen Sie kurz, prägnant und aussagekräftig ein. Geben Sie eine kurze Beschreibung Ihres Themas in der vorgesehenen Maske ein. Erstellen Sie eine Grobgliederung. Die Beschreibung und die Grobgliederung dienen der besseren Nachvollziehbarkeit des Themas, sind aber nichtBestandteil des Genehmigungsverfahrens.
Das bestätigte Thema ggf. auch mit Auflage wird zum Termin per E-Mailfreigeschalten.
Die Abgabe (3-facher Ausfertigung in Ringbindung) der Projektarbeiten bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat bis zum 30. Kalendertag nach der Bestätigung des Themas zu erfolgen (Datum Poststempel) sowie das Hochladen der Projektarbeit im Portal.
Das bestätigte Thema, die hochgeladene Projektarbeit und die Papierform müssen identisch sein. Abweichungen führen zu Punktabzügen.
Das projektarbeitsbezogene Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten, die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Zur Präsentation stehen 1 Whiteboard oder Magnettafel, 1 Flipchart, Moderatorenkoffer und ein Beamer bzw. ein mobiler Monitor zur Verfügung. Zur Power- Point- Präsentation bringen Sie bitte Ihren eigenen Laptop mit. Die vorhandenen Kabelanschlüsse sind VGA und Standard-HDMI (Typ A). Dem Prüfungsausschuss werden vor Prüfungsbeginn 3 Handouts übergeben. Davon wird 1 Handout für die IHK- Archivierung einbehalten.
Aufbau der Projektarbeit
1. Deckblatt
2. Themenbestätigung
3. Inhaltsverzeichnis
4. Textteil/Umfang: (max. 30 Seiten)
5. Anlagen (max. 10 Seiten)
6. Abbildungsverzeichnis
7. Abkürzungsverzeichnis
8. Quellenverzeichnis/Literaturverzeichnis
9. Selbsterstellungserklärung
Form der Projektarbeit:
Zeilenabstand: 1 ½-zeilig
Schrift: Arial
Schriftgröße: 11 Punkt
Papierformat: DIN A4, einseitig beschrieben
rechter Rand: 2,5 cm
linker Rand: 2,5 cm
Ringbindung
Weitere Informationen
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