Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Gepr.)

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind befähigt, Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu führen und bei der Aus- und Weiterbildung mitzuwirken. Das Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben im Unternehmen und in Organisationen sowie das Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen und deren Einflüsse auf zukünftige Entwicklungen im Bereich sozialer Dienstleistungen gehören ebenfalls zu ihren Tätigkeitsbereichen.

Zulassungsvoraussetzungen

nach der Verordnung vom 26.03.2014

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder
       der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen
       Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige
       Berufspraxis oder
2.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im
       Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und
       Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3.   ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige
      Berufspraxis oder
4.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwal-
       tenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige
       Berufspraxis oder
5.   eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
  • Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
  • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
  2. Suchen Sie Ihre Fortbildungsprüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
  4. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
  5. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  6. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter. 
  7. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  8. Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
  9. Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.

Prüfungsinformation

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird in den Handlungsbereichen:

  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten nicht unterschreiten und 630 Minuten nicht überschreiten. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.

Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.

Mündliche Prüfung

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch.

Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation zehn Minuten betragen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.

Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.

Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren aufgeführten Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Formular Themeneinreichung

Der Themenvorschlag für die Präsentation im Rahmen der mündlichen Prüfung erfolgt mit dem folgenden Formular:

Weitere Informationen

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Nitzsche gerne weiter.

T: +49 341 1267-1374
F: +49 341 1267-1426
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Porträt von Nadine Nitzsche