Einstiegsgeld
Ziel
Unterstützung arbeitsloser Menschen beim Einstieg in die Selbständigkeit.
Empfänger
Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen.
Gegenstand der Förderung
Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach der Existenzgründung
Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit kann ein Einstiegsgeld gezahlt werden, wenn trotz des aus der Selbstständigkeit erzielten Einkommens weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht, diese aber durch die Selbstständigkeit überwunden werden soll (Einkommensanrechnung nach §§ 9, 11, 12, 30 SGB II). Die Gewährung von Einstiegsgeld selbst kann nicht zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit führen.
Art, Umfang und Höhe
Der Zuschuss kann für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt werden. In der Regel werden sechs Monate gewährt. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Erwerbslosen.
Die Regelförderung sieht 50 % der ALG II-Regelleistung vor. Maximale Förderhöhe sind 100 % der ALG II-Regelleistung zzgl. 10 % je zusätzlicher Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Neben dem Einstiegsgeld können auch Darlehen sowie Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbständige gewährt werden.
Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von 5.000 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus. Zudem können geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist.
Verfahren
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim örtlich zuständigen Jobcenter beantragt werden. Die Gewährung liegt im Ermessen des Jobcenters.
Eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit für Gründungen in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen kann von der IHK zu Leipzig gefertigt werden, wenn dies vom Jobcenter gewünscht ist.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin und senden Sie uns zur Vorbereitung folgende Unterlagen:
- Anforderung der fachlichen Stellungnahme des Jobcenters
- Formblatt „Fachliche Stellungnahme des Jobcenters"
- Unternehmenskonzept/ Vorhabensbeschreibung
- Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre (Umsatz, Kosten, Ertrag)
- Lebenslauf
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Gewerbeanmeldung
- im Einzelfall sind weitere Unterlagen, wie Erlaubnisse notwendig.
Die Erarbeitung der fachlichen Stellungnahme ist kostenpflichtig.
Informationen
Nähere Informationen erhalten Sie auf Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Im Vorfeld der Gründung besteht die Möglichkeit, kostenfrei am regelmäßig stattfindenden Gründerabend der IHK teilzunehmen.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig:
- Landkreis Leipzig
Regionalbüro Grimma
Karl-Marx-Str. 8, 04668 Grimma
Telefon: 03437 760445
Regionalbüro Borna
c/o Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Telefon: 03433 248219
- Landkreis Nordsachsen
Regionalbüro Delitzsch
"Haus der Wirtschaft", August-Bebel-Str. 2, 04509 Delitzsch
Telefon: 034202 34944
Regionalbüro Torgau
"Haus des Handwerks", Breite Str. 19, 04860 Torgau
Telefon: 03421 703086