Ihre Chancen in der beruflichen Fortbildung

Ihr Aufstieg. Unsere Stufen.

Das IHK-Modell der Aufstiegsweiterbildung hat deutschlandweit einheitliche Prüfkriterien und -verfahren. Das sichert einen hohen Qualitätsstandard für Ihre Fortbildung und deren Anerkennung in der freien Wirtschaft.

Die drei Stufen

Mit dem erfolgreichen Abschluss der dualen Berufsausbildung ist bereits die erste Stufe erreicht. Damit sind Sie bestens für Ihren beruflichen Werdegang gerüstet.

Auf der zweiten Stufe stehen grundsätzlich drei Optionen zur Wahl: die branchenspezifische Fortbildung (zum Fachwirt oder Industriemeister), die funktionsbezogene Fortbildung (zum Fachkaufmann oder Fachmeister) oder die Fortbildung zum Fachberater.

Mit einer solchen Qualifikation können Sie bereits anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben übernehmen:

  • Fachberatende sind fachlich versierte Außenvertreter seiner Branche.
  • Fachkaufleute sind Funktionsspezialisten.
  • Fachwirte sind kaufmännische Führungskräfte innerhalb einer Branche.
  • Industriemeister/-innen sind qualifizierte industriell-technische Führungskräfte.
  • Fachmeister sind anderen Gewerben „Meister/-innen ihres Faches“.
  • Technische Fachwirte wirken als Bindeglied an der Schnittstelle zwischen dem kaufmännischen und technischen Unternehmensbereich.
  • Operative Professionals verfügen über hochgradige IT-Kompetenz und nehmen mittlere Führungsaufgaben wahr.

Die dritte Stufe des beruflichen Bildungsweges führt Sie schließlich zur Fortbildung zum Betriebswirt (IHK) oder dem Technischen Betriebswirt (IHK). Mit einem solchen Abschluss sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Managementaufgaben zu übernehmen. Der Geprüfte Betriebswirt hat sich bereits als Fachkaufmann oder Fachwirt bewährt und kann selbstständige Managementaufgaben übernehmen. Auch der Geprüfte Technische Betriebswirt ist als Industrie- oder Fachmeister bestens etabliert und kann selbstständige Managementaufgaben übernehmen.

Voraussetzung zur Zulassung

Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung) erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Verordnung für die Prüfung. Wir empfehlen Ihnen, bereits vor Beginn eines Weiterbildungslehrganges Kontakt mit unserer Abteilung Prüfungsorganisation aufzunehmen. Berufsabschluss und Berufspraxis sind nachzuweisen.

Anmeldung zur IHK-Prüfung

Eine Prüfungsteilnahme erfordert neben der Zulassung eine vorherige fristgemäße Anmeldung.

Folgende Unterlagen können Sie beim jeweiligen Fortbildungsberuf beantragen:

  • Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen – Fortbildung
  • Anmeldung Fortbildungsprüfung

Zu den berufen

Den entsprechenden Antrag mit weiteren Informationen reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben mit entsprechender Nachweisführung ein.

Bitte beachten Sie, dass das Anmeldeformular ausgefüllt und nur mit Original-Unterschrift rechtswirksam eingereicht werden kann. Die aktuelle Prüfungsgebühr entnehmen Sie dem Gebührentarif der IHK zu Leipzig.

Vorbereitende Lehrgänge

Die IHK empfiehlt den Lehrgangsbesuch. Die Teilnahme ist jedoch nicht zwingend Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Für die Prüfungsvorbereitung liegen einheitliche Rahmenlehrpläne des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vor, bestellbar unter verlag.dihk.de. Der Erwerb von Aufgaben und Lösungsvorschlägen zurückliegender Prüfungen kann ebenfalls zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden unter www.dihk-bildungs-gmbh.de.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Gabriele Seifert gerne weiter.

T: +49 341 1267-1360
F: +49 341 1267-1422
E: gabriele.seifert@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus