Unternehmerfrühstück: IT-Sicherheit messbar machen und neue gesetzliche Anforderungen beachten

Diesmal erhalten Sie Einblicke in ein Prüfverfahren, um in kurzer Zeit das eigene IT-Sicherheitsniveau und notwendige Maßnahmen zu erfahren. Wir beleuchten zudem die NIS2-Richtlinie, die neue gesetzliche Anforderungen ab dem 18. Oktober 2024 an Unternehmen beim Thema IT-Sicherheit setzt.

"Digital voran" - unter diesem Motto werden mit dem Unternehmerfrühstück regelmäßig Themenfelder der Digitalisierung beleuchtet und Erfahrungen ausgetauscht. Diesmal liegt der Fokus erneut auf dem Thema IT-Sicherheit mit zwei Schwerpunkten:

1. IT-Sicherheitsnivau feststellen

Nachdem wir im Sommer 2023 den Fokus auf Vorfälle gelegt haben, erhalten Sie in dieser Veranstaltung einen Einblick in ein Prüfverfahren, wo Sie mit gezielten Fragen und durch Unterstützung von Experten das IT-Sicherheitsniveau des Unternehmens bestimmen können und notwendig Maßnahmen herausfinden, umd dieses zu verbessern. Im Vortrag wird Ihnen zudem eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen übermittelt. Als Referenten unterstützen uns dabei Jonny Seifert und Jörg Wolf der CosiFan Computersystem GmbH aus Leipzig.

2. Betroffenheit und Anforderungen neuer gesetzlicher Regelungen mit der NIS2-Richtlinie prüfen

Im zweiten Teil schauen wir auf die Entwicklung von Seiten des Gesetzgebers. Mit dem Ziel, den Schutz der kritischen Infrastruktur hinsichtlich möglicher IT-Vorfälle und Cyberangriffe auszubauen, wurde 2023 auf europäischer Ebene die NIS-2-Richtlinie verabschiedet (NIS steht dabei für „Network and Information Security“). Damit vergrößert sich die Anzahl der seit 2016 mit der ersten Richtlinie betroffenen Unternehmen und Organisationen (KRITIS) deutlich. Erweitert wurden sowohl die Branchen als auch die Größen, sodass nun auch kleinere Unternehmen als bisher dazu gehören. Neben einer möglichen direkten Betroffenheit werden die Anforderung damit auch vermehr an Lieferanten und Auftragnehmer ausgeweitet. Sie erhalten eine Übersicht, wer betroffen ist, was gefordert wird und wie der Stand der Gesetzgebung und Deutschland ist. 

Hinweise
Die kostenfreien Gästeparkplätze der IHK zu Leipzig sind begrenzt. Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe befinden sich auf dem öffentlichen Parkplatz vor unserem Gebäude und am Naturkundemuseum.

Den Link für eine Online-Teilnahme und weitere Hinweise erhalten alle hierfür angemeldeten Teilnehmer ca. zwei Tage vor der Veranstaltung.

Termine:

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen rund um die Teilnahme hilft Ihnen Jenny Krick gerne weiter.

T: +49 341 1267-1176
M: +49 151 12671378
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