Ab Mitte Oktober 2023 werden Maßnahmen mit bis zu 70 Prozent gefördert.
In unserem Webinar erhalten Sie einen Überblick zur neuen sächsischen Förderrichtlinie Energie und Klima 2023, zu Details der Förderkonditionen, zur Antragstellung und zum Nachweisverfahren. Es besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Expertinnen und Experten. Die Veranstaltung wird gemeinsam durch die sächsischen Wirtschaftskammern, die Sächsische Aufbaubank SAB, dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH durchgeführt.
Von den vier Modulen des Programms ist für Unternehmen insbesondere das Modul 2: „Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ interessant. Dieses fördert u. a.:
- Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen
- nichtinvestive Maßnahmen insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung
- investive Komplexvorhaben in diesem Bereich
- investive Modellvorhaben.
In Abhängigkeit der erzielten Steigerung der Endenergieeffizienz steht ein Zuschuss in Höhe von 50 bis 70 Prozent in Aussicht. Die Untergrenze für Zuwendungen beträgt 2.500 EUR. Die geförderten Maßnahmen müssen im Ergebnis eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent, verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent erzielen. Um den Bürokratieaufwand zu senken, wendet das Förderprogramm ein vereinfachtes Verfahren zum Kostennachweis über Pauschalen (für z. B. Personal- und Sachkosten) an.
Termine:
Bei Fragen rund um die Teilnahme hilft Ihnen Benjamin Rummel gerne weiter.
T:
+49 341 1267-1263
M:
+49 151 15664640
F: +49 341 1267-1422
E: benjamin.rummelnoSpam@leipzig.ihk.de