Die EuGH-Entscheidung vom 28.11.2024 und das BGH-Urteil vom 13.05.2025 stellen die bisherige Praxis bei Kundenanlagen, der „unregulierten letzten Meile“ der Netze, infrage. Was bedeutet das für die dezentrale Energieversorgung in Quartieren, Gewerbeparks und Immobilienprojekten?
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde die Sonderregelung für sogenannte Kundenanlagen in § 3 Nr. 24a EnWG als nicht europarechtskonform bewertet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Einschätzung im Mai 2025 bestätigt.
Kundenanlagen ermöglichen es, innerhalb eines räumlich zusammenhängenden Gebiets – z. B. in Wohnquartieren, Gewerbearealen oder Einkaufszentren – Strom über private Leitungen an Letztverbraucher zu liefern, ohne als regulierter Netzbetreiber zu gelten. Diese „unregulierte letzte Meile“ war bislang eine wichtige Grundlage für die Realisierung dezentraler Versorgungskonzepte.
Die betroffene Regelung findet sich in unterschiedlichsten Kontexten wieder: vom Einfamilienhaus über Industrieparks bis zu Flughäfen oder Bahnhöfen. Durch die aktuelle Rechtsprechung ist unklar, ob und in welcher Form diese Modelle künftig noch zulässig sind.
Gemeinsam mit den Experten aus dem RSM Ebner Stolz beleuchten wir die perspektivischen rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigen Handlungsmöglichkeiten für Ihre Projekte auf.
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Dienstag 16.09.2025 / 11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kosten: 0,00 € (frei) Anmeldung erforderlich: Ja
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