Auftragsabwicklung nach Frankreich, Belgien und Luxemburg – was gilt es zu beachten?

Dieser Workshop bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Belgien, Luxemburg und Frankreich als Handelsnationen „par excellence“ sind offen für deutsche Produkte und Dienstleistungen. „Made in Germany“ hat nach wie vor in mancherlei Hinsicht besten Klang. Kommt es zur Durchführung von grenzüberschreitenden Dienst- und Handwerksleistungen, müssen Unternehmer allerdings diverse rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen beachten, die von Land zu Land deutlich variieren. Die Melde- und Registrierungsvorschriften in Frankreich, Belgien und Luxemburg unterliegen immer wieder Änderungen, Mindestlöhne werden regelmäßig angepasst, bei den einzureichenden Unterlagen gab es zuletzt in Luxemburg Änderungen. In Frankreich wiederum wurde die Entsendemeldung etwas vereinfacht.

Im Rahmen des Entsende-Workshops, einer gemeinsamen Veranstaltung der Handwerkskammer zu Leipzig und der IHK zu Leipzig, informieren die Referentinnen über praktische Ausführungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung in den drei Zielländern.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld des nächsten Auslandsauftrages zielgerecht zu den Änderungen im jeweiligen Zielland zu informieren und vermeiden Sie damit Unannehmlichkeiten bei der Auftragsabwicklung. Am Nachmittag besteht die Gelegenheit, individuelle Fragen und Problemstellungen in Einzelberatungen mit den Referentinnen zu erörtern. Bei Interesse an einem individuellen Beratungstermin sollte dies im Bemerkungsfeld der Online-Anmeldung mit angegeben werden.

Termine:

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen rund um die Teilnahme hilft Ihnen Sarah Dinter gerne weiter.

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