Bodenrichtwerte und Immobilienpreise

Die Ermittlung von Bodenrichtwerten erfolgt auf der Grundlage §§ 193 Abs. 3 und 196 BauGB.Bei den Richtwerten handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte für unbebaute lastenfreie Grundstücke in bestimmten Gemeindegebieten unter Berücksichtigung maßgeblicher, wertbestimmender Merkmale.

Die Bodenrichtwerte für das Leipziger Stadtgebiet sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsensind per Internet verfügbar. Sie werden vom jeweils zuständigen Gutachterausschuss auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Alle zwei Jahre erfolgt eine Aktualisierung. Die Darstellung erfolgt zonal – gemäß der Novellierung des BauGB von 2009.

Ihre kostenlose Auskunft zu Bodenrichtwerten in Leipzig aus den Jahren 1991-2008.

Die nachfolgenden Links führen zu Informationen über Bodenrichtwerte in Leipzig (Stadt) sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen.

Wichtiger Hinweis

Die Bodenrichtwerte finden Sie in den Geoportalen der Landkreise Leipzig und Nordsachsen jeweils im Bereich "Planen, Bauen und Wohnen".

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus