Bodenrichtwerte und Immobilienpreise
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten erfolgt auf der Grundlage §§ 193 Abs. 3 und 196 BauGB als durchschnittliche Lagewerte für unbebaute lastenfreie Grundstücke für bestimmte Gemeindegebiete unter Berücksichtigung maßgeblicher, wertbestimmender Merkmale.
Die Bodenrichtwerte für das Leipziger Stadtgebiet sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen sind per Internet verfügbar. Sie werden vom jeweils zuständigen Gutachterausschuss auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Alle zwei Jahre erfolgt eine Aktualisierung. Die Darstellung erfolgt zonal, gemäß der Novellierung des BauGB von 2009.
Die IHK zu Leipzig gibt Ihnen kostenlos Auskunft zu Bodenrichtwerten der Stadt Leipzig aus den Jahren 1991-2008.
Mittels der nachfolgenden Links gelangen Sie zu Informationen über Bodenrichtwerte in der Stadt Leipzig sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen.
Wichtiger Hinweis
Erläuterung: Die Bodenrichtwerte finden Sie im Geoportal vom Landkreis Leipzig im Bereich "Planen, Bauen und Wohnen" und im Geoportal vom Landkreis Nordsachsen unter der Suchfunktion "Bodenrichtwert".
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Ansprechpartner
Ansiedlung | Immobilienwirtschaft | Sicherheit in der Wirtschaft
Matthias Weiland
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