Reform der Grundsteuer

Die Regelungen zur Einheitsbewertung des Grundvermögens für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig, weil sie (für Westdeutschland) auf veralteten Wertansätze aus dem Jahre 1964 beruhen.Dies führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber deshalb beauftragt, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die aktuellen gesetzlichen Regelungen für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. Diese lange Übergangsfrist erscheint notwendig, um eine Neubewertung der Vielzahl von Grundstücken vornehmen zu können.

Für die Kommunen in Deutschland hat die Grundsteuer eine große Bedeutung als Einnahmequelle zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben. Auf die bundesweit einheitlich zu bestimmende Bemessungsgrundlage kommt der örtlich individuelle Hebesatz zum Tragen, sodass sich unterschiedlich hohe Belastungsniveaus ergeben.

Aus Sicht der Wirtschaft sollte die notwendige Reform der Grundsteuer zu einem Bürokratieabbau führen, keine Sonderbelastungen für die Unternehmen nach sich ziehen und aufkommensneutral ausgestaltet werden. Auch die Kommunen sind diesbezüglich in der Verantwortung, ihre Hebesatzpolitik dementsprechend verantwortungsvoll zu gestalten.

Sachsen macht von der Möglichkeit einer Länderöffnungsklausel Gebrauch und möchte das in Teilen modifizierte Bundesmodell (abweichende Steuermesszahlen) umsetzen.

Aktivitäten der IHK:

  • Die sächsische Wirtschaft hat im Rahmen der Anhörung vor dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages nochmals die inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf vorgebracht. Es droht in Sachsen ein bürokratisches Grundsteuer-Modell mit Mehrbelastungen für die Wirtschaft.
  • Gemeinsames Positionspapier der Sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. zu Reform der Grundsteuer. Übergabe an die CDU-Landesfraktion am 16. Oktober 2020 in Dresden. Anhörung im Landtag zum Gesetzgebungsverfahren am 13. November 2020.
  • Teilnahme am Informationsgespräch mit dem Sächsischen Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann, am 13. Juli 2020 und deutliche Kritik der Sächsischen Industrie- und Handelskammern am vorgestellten Modell, Stellungnahme zum Gesetzentwurf ist in Vorbereitung
  • Befassung des Finanz- und Steuerausschusses der IHK zu Leipzig am 5. März und 24. Juni 2019
  • Austausch mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen auf politischer und fachlicher Ebene im Mai und Juni 2019 zur Darlegung der IHK-Positionen
  • Verabschiedung eines Positionspapiers zur Grundsteuerreform  
    durch den DIHK-Vorstand am 27. Juni 2018
  • Beratung und Positionsbildung der IHK-Organisation zum bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Stand des Verfahrens

  • Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat im Dezember 2020 über den Gesetzentwurf beraten. Die für den 17.12.2020 geplante Zweite Lesung (Gesetzesbeschluss) wurde auf Initiative der sächsischen Wirtschaft vertagt.
  • Sächsische Staatsregierung hat am 14.07.2020 den Gesetzentwurf für sächsisches Grundsteuermodell veröffentlicht - aufbauend auf Bundesgesetz, jedoch mit abweichenden Steuermesszahlen; Einbringung in Sächsischen Landtag im Herbst 2020 geplant; es drohen Mehrbelastungen für die Wirtschaft 
  • Ankündigung der neuen Sächsischen Staatsregierung (Koalitionsvertrag zwischen CDU, B90/DIE GRÜNEN, SPD vom Dezember 2019): Länderöffnungsklausel soll durch den Freistaat Sachsen in Anspruch genommen werden, sofern sächsisches Modell gegenüber Bundesmodell nachweisbare Vorteile bietet und Lenkungswirkungen möglich sind. Bekenntnis zu unbürokratischer und aufkommensneutraler Umsetzung unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung. 
  • Gesetzgebungsverfahren muss entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 abgeschlossen werden. Bundestags- und Bundesratsbeschluss sind zum November 2019 erfolgt.
  • Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD einigt sich am 16./17. Juni 2019 auf Reformmodell; BMF-Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht, die Länder sollen aber eigenständige Lösungen für die Grundsteuer umsetzen können. Für das Gesetzespaket wird auch eine Änderung des Grundgesetzes über die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erforderlich.
  • Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums wird zunächst nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, weil insbesondere der Freistaat Bayern länderspezifische Öffnungsklauseln fordert.
  • Bundesfinanzminister Scholz stellt Eckpunkte des Gesetzentwurfes Ende November 2018 vor,
    der Freistaat Sachsen spricht sich wegen der zu erwartenden Mehrbelastungen Anfang Januar 2019 gegen den Entwurf aus, stimmt dann aber im Februar zusammen mit der Mehrheit der Länder zu 
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018
  • Seit längerem Zweifel der Fachöffentlichkeit an der Verfassungskonformität der bestehenden gesetzlichen Regelungen (veraltete Wertansätze)

Zielerreichung

Ansprechpartner

Foto von André Grüner - Mitarbeiter Steuer- und Finanzpolitik und Geschäftsfeldmanager Standortpolitik
Abteilungsleiter Legal Management | Support

André Grüner

E-Mail andre.gruener@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1183
Fax0341 1267-1123