Arbeitsrechtliche Kündigung
Die Kündigung ist die häufigste Art, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. In Unternehmen, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann grundsätzlich jedem Arbeitnehmer jederzeit gekündigt werden. Allerdings sind auch hier einige Regelungen zu beachten. Es gibt einen Grundkündigungsschutz sowie einen Sonderkündigungsschutz für bestimmte Personengruppen. Aufgrund der Komplexität der Materie wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Kündigungsfristen
Bestehen keine besonderen vertraglich oder tariflich festgesetzten Kündigungsfristen, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für eine ordentliche Kündigung. Während der Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, sowohl für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer, als auch durch den Arbeitgeber. Die Kündigungsfristen verlängern sich jedoch für den Arbeitgeber gestaffelt nach Arbeitsjahren des Arbeitnehmers.
Inhalt und Form der Kündigung
Die Kündigung hat schriftlich zu ergehen und muss vom Kündigungsberechtigten selbst unterschrieben werden. Die Kündigung muss unmissverständlich sein und das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, enthalten.
Sonderkündigungsschutz
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. So ist bei der Kündigung von Schwangeren und Schwerbehinderten eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Ohne diese Genehmigung besteht ein absolutes Kündigungsverbot.
Zuständige Behörde - Schwerbehinderte
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Integrationsamt
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
Telefon: 0371-577-0
Fax: 0371-577-282
Zuständige Behörde - Schwangere
Landesdirektion Sachsen
Außenstelle Leipzig
Abteilung 5,
Referat 51 (Arbeitsschutz)
Braustraße 2, 04107 Leipzig
Telefon: 0341 977-5001
Fax: 0341 977-1199
Ansprechpartner
Wirtschaftsrecht
Denis Wilde
denis.wilde@ | |
Telefon | 0341 1267-1308 |
Fax | 0341 1267-1123 |