IHK ‒ erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht
Ob Klein-, Mittel- oder Großbetrieb ‒ das Arbeitsrecht konfrontiert Unternehmer täglich mit einer Vielzahl von Fragen, die oft schnell, immer sicher und zuverlässig gelöst werden müssen.
Dabei kann sich der Unternehmer im Arbeitsrecht nicht auf eine geschlossene Kodifikation stützen. Selbst ein Arbeitsvertragsgesetz gibt es nicht. Zurückgegriffen werden muss daher auf gesetzliche Grundlagen im allgemeinen Zivilrecht, auf zahlreiche Spezialgesetze sowie auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG).
Die wichtigste Rechtsquelle für die arbeitsvertragliche Gestaltung bilden die §§ 611 - 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gleichzeitig sind auch immer Spezialgesetze wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz zu beachten.
Wir bieten Ihnen Beratungen zu folgenden Themen an:
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Das Geschäftsfeld Recht und Steuern hat zudem die wichtigsten Themen in Form von Merkblättern für Sie zusammengestellt.
Weiterführende Informationen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Arbeitsschutz für Schwangere
- Arbeitsrechtliche Kündigung
- Arbeitszeit
- Gesetzlicher Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
Ansprechpartner
Wirtschaftsrecht
Denis Wilde
denis.wilde@ | |
Telefon | 0341 1267-1308 |
Fax | 0341 1267-1123 |