Neuausrichtung der Kleinunternehmerregelung seit 1. Januar 2025!
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 grundlegend neu geregelt.
Dabei hob der Gesetzgeber unter anderem die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (laufendes Kalenderjahr) auf 25.000 Euro und 100.000 Euro an.
Auch bei Neugründung…
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