Umweltberatung

Die Komplexität gesetzlicher Auflagen, Gebote und Verbote stellen die gewerbliche Wirtschaft in unserer Region vor hohe Anforderungen. Kleinen und mittleren Unternehmen fehlen gelegentlich die notwendigen personellen, finanziellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen, um die umweltpolitischen Vorgaben in ihrer Aktualität, wie z.B. den betrieblichen  Umweltschutz zu erfüllen.

Was bedeutet betrieblicher Umweltschutz?

Betrieblicher Umweltschutz bedeutet heute mehr als nur die Einhaltung der gängigen Vorschriften. Die Aufgabe des nachhaltigen Wirtschaftens  bzw. sustainable development rückt für die Wirtschaft zunehmend in den Vordergrund. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bekennen sich gemeinsam zum Ziel - Schutz der Umwelt. Das Wirtschaften in Kreisläufen gilt als oberster Maßstab. Abfälle sollen vermieden, vermindert und letztlich wiederverwertet, Luftschadstoffe, Wasserverunreinigungen und Lärm weiter reduziert werden.

Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig steht als erste Anlaufstelle für alle Fragen des betrieblichen Umweltschutzes zur Verfügung. Unternehmen erhalten kostenlose und unabhängige Beratung in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlastensanierung, Immissionsschutz, Klimaschutz, Abwasserreinigung, Naturschutz, Umweltbehörden, Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen sowie zu umweltrelevanten Technologien, Produkten und Dienstleistungen sowie Sachverständigen im Umweltschutz.

Information, Recherche und Vermittlung

  • Welche neuen umweltrechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden?
  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich für die Abfallbeauftragten?
  • Wie kann ich den Blauen Engel für mein Produkt erwerben?
  • Wer kann mir die kommunalen Abfall- und Wassergebühren näher erläutern?
  • Welche Vermeidungs-/Verwertungsmöglichkeiten gibt es für meine Abfälle?
  • Welche Hersteller von Umwelttechniken können weiterhelfen?

Elektronikgesetz (ElektroG)

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroG folgt dem Grundsatz der Produktverantwortung und stellt verschiedene Anforderungen vor allem an Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten.

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Verbot sowie neue Kennzeichnungspflicht bestimmter Einwegkunststoffprodukte ab dem 3. Juli 2021

Ab dem 3. Juli 2021 gilt in Deutschland das Inverkehrbringungsverbot für bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff. Außerdem gelten zu diesem Zeitpunkt neue Regelungen zur Kennzeichnung bestimmter Kunststoffeinwegprodukte.

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Wichtiger Hinweis

Ansprechpartner

Umweltberatung

Jörg Schulze

E-Mail joerg.schulze@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1262
Fax0341 1267-1422