Spätaussiedler
Wer einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann eine Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 BVFG beantragen.
Antragstellung
Bei Anträgen auf Gleichstellung benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie zu dem vorher vereinbarten Termin bei Ihrer IHK mitbringen sollten
- Personalausweis oder Reisepass
- Statusnachweis (Spätaussiedlerausweis oder Registrierschein)
- Originalzeugnis oder beglaubigte Kopie
- deutsche Übersetzung der Originalurkunde und des Originalzeugnisses durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer
- Arbeitsbuch
- deutsche Übersetzung des Arbeitsbuches durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer
- Lebenslauf
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Anica Böhme
anica.boehme@ | |
Telefon | 0341 1267-1372 |
Fax | 0341 1267-1426 |