Gleichstellung von DDR-Meisterabschlüssen
Rechtsgrundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von DDR-Meisterabschlüssen ist der Einigungsvertrag, Artikel 37.
Die IHK zu Leipzig ist zuständige Stelle für den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen Meisterabschlüssen zu gültigen Meisterabschlüssen der IHKs.
Eine mögliche Zuordnung von gewerblichtechnischen Meisterfachrichtungen der ehemaligen DDR zu IHK-Fortbildungsprüfungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind, kann überprüft werden. Die Gleichwertigkeit wird durch eine entsprechende Urkunde dokumentiert.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Bei Anträgen zur fachlichen Stellungnahme benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie zu dem vorher vereinbarten Termin bei der IHK mitbringen sollten
- formloser Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit
- Personalausweis
- DDR-Meisterzeugnis und Meisterurkunde im Original oder beglaubigte Kopien
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Anica Böhme
anica.boehme@ | |
Telefon | 0341 1267-1372 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Hauptgeschäftsstelle
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-0
Telefax: 0341 1267-1421
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