Facharbeiterabschlüsse
Rechtsgrundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von DDR-Facharbeiterabschlüssen ist der Einigungsvertrag, Artikel 37. Dieser besagt, dass die Facharbeiterabschlüsse den bundesdeutschen Abschlüssen gleich stehen, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf.
Im Einzelfall ist auf Antrag und gegen Gebühr (siehe aktueller Gebührentarif) eine Gleichstellung von DDR-Facharbeiterabschlüssen mit bundesdeutschen Abschlüssen möglich. Die Gleichstellung ist jedoch kein Zeugnis-Ersatz; sie bezieht sich auf das Originalzeugnis und ist nur in Verbindung mit selbigem gültig.
Weiterhin ist zu beachten, dass nur das ursprünglich erworbene Facharbeiterzeugnis mit dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gleichwertigen bundesdeutschen Berufsabschluss verglichen werden kann. Eine Berücksichtigung von nach der Prüfung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten erfolgt nicht.
Antragstellung und Gebühren
Bei Anträgen benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie zu dem vorher vereinbarten Termin bei Ihrer IHK mitbringen sollten:
- Personalausweis
- Facharbeiterzeugnis oder Facharbeiterbrief im Original
Die Beantragung kann online über das Formular „Bestellung von Dokumenten“ erfolgen. Wählen Sie hierzu das Dokument „Gleichstellung DDR-Facharbeiterabschluss“ aus.
Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Anica Böhme
anica.boehme@ | |
Telefon | 0341 1267-1372 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Hauptgeschäftsstelle
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
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Telefax: 0341 1267-1421
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