Vergütung der Prüfertätigkeit
Die Ausübung der Prüfertätigkeit in einem Prüfungsausschuss ist ein Ehrenamt, mit dem Sie eine wichtige gesellschaftliche Funktion übernehmen.
Die Tätigkeit als Prüferin/Prüfer ist wie auch bei anderen Ehrenämtern mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Dabei bestimmen Sie Ihren zeitlichen Aufwand in Abstimmung mit der zuständigen Stelle selbst.
Für Ihre ehrenamtliche Prüfertätigkeit erhalten Sie kein Honorar im eigentlichen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung für die Mitarbeit im Prüfungsausschuss - beispielsweise für die Aufgabenerstellung, die Beaufsichtigung und Durchführung von Prüfungen sowie die Korrektur von Prüfungsarbeiten - ist eine Vergütung.
Grundsätzlich sind solche Vergütungen steuerpflichtig, wenn und soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt werden. Beachten Sie hierbei den § 3 Nr. 26 a EStG.
Die Bearbeitung der Erstattungsanträge dauert im Regelfall 14 Tage. Bitte beachten Sie, dass es in Ausnahmefällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
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Ansprechpartner
Abteilungsleiterin Prüfungsorganisation
Patricia Siebert
patricia.siebert@ | |
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Fax | 0341 1267-1426 |
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