Wiederholungsprüfungen
Wiederholungsprüfungen in der Fortbildung
Gemäß § 26 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK zu Leipzig kann eine Prüfung, die nicht bestanden ist, zweimal wiederholt werden.
Ebenso können Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, zweimal wiederholt werden, wenn ihr Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiteren Prüfungsteil ist.
Befreiung von bestandenen Prüfungsleistungen
In der Wiederholungsprüfung wird der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit, wenn er darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Anmeldung zur IHK-Prüfung
Direkt zum Anmeldeformular zur Fortbildungsprüfung
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen entsprechend dem Prüfungskalender.
Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfungsvorbereitung liegen einheitliche Rahmenlehrpläne des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vor, bestellbar unter http://verlag.dihk.de .