Möglichkeiten in der beruflichen Fortbildung

Das IHK-Aufstiegsweiterbildungsmodell mit deutschlandweit einheitlichen Prüfkriterien und -verfahren sichert Ihnen einen hohen Qualitätsstandard für Ihre IHK-Fortbildungsprüfung und deren Anerkennung in der freien Wirtschaft.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der dualen Berufsausbildung ist bereits die erste Stufe erreicht. Damit sind Sie bestens für Ihren beruflichen Werdegang gerüstet.

Auf der zweiten Stufe stehen grundsätzlich drei Alternativen zur Wahl: die branchenspezifische Fortbildung (zum Fachwirt oder Industriemeister), die funktionsbezogene Fortbildung (zum Fachkaufmann oder Fachmeister) oder die Fortbildung zum Fachberater. Mit einer solchen Qualifikation können Sie bereits anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben übernehmen:

  • Der Fachberater ist der fachlich versierte Außenvertreter seiner Branche.
  • Der Fachkaufmann ist der Funktionsspezialist.
  • Der Fachwirt ist die kaufmännische Führungskraft innerhalb einer Branche.
  • Der Industriemeister ist eine qualifizierte industrielltechnische Führungskraft.
  • Der Fachmeister ist in anderen Gewerben „Meister seines Faches“.
  • Der Technische Fachwirt wirkt als Bindeglied an der Schnittstelle zwischen dem kaufmännischen und technischen Unternehmensbereich.
  • Operative Professionals verfügen über hochgradige IT-Kompetenz und nehmen mittlere Führungsaufgaben wahr.

Die dritte Stufe des beruflichen Bildungsweges führt Sie schließlich zur Fortbildung zum Betriebswirt (IHK) oder dem Technischen Betriebswirt (IHK). Mit einem solchen Abschluss sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Managementaufgaben zu übernehmen. Der Geprüfte Betriebswirt hat sich bereits als Fachkaufmann oder Fachwirt bewährt und kann selbständige Managementaufgaben übernehmen. Der Geprüfte Technische Betriebswirt hat sich als Industrie- oder Fachmeister bereits bewährt und kann selbständige Managementaufgaben übernehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung) erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Verordnung für die Prüfung. Wir empfehlen Ihnen, bereits vor Beginn eines Weiterbildungslehrganges Kontakt mit der IHK zu Leipzig, Abteilung Bildung, aufzunehmen. Berufsabschluss und Berufspraxis sind nachzuweisen.

Den entsprechenden Antrag mit weiteren Informationen reichen Sie ausgefüllt und unterschrieben mit entsprechender Nachweisführung ein.

Anmeldung zur IHK-Prüfung

Eine Prüfungsteilnahme erfordert neben der Zulassung zur jeweiligen Prüfung eine vorherige fristgemäße Anmeldung.

Bitte beachten Sie, dass das Anmeldeformular ausgefüllt und nur mit Original-Unterschrift rechtswirksam eingereicht werden kann. Die aktuelle Prüfungsgebühr entnehmen Sie dem Gebührentarif der IHK zu Leipzig.

Vorbereitende Lehrgänge

Die IHK empfiehlt den Lehrgangsbesuch, die Teilnahme ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Für die Prüfungsvorbereitung liegen einheitliche Rahmenlehrpläne des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vor, bestellbar unter verlag.dihk.de. Der Erwerb von Aufgaben und Lösungsvorschlägen zurückliegender Prüfungen kann ebenfalls zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden unter www.dihk-bildungs-gmbh.de.

Ansprechpartner

Foto von Gabriele Seifert - Aus- und Weiterbildungsberaterin
Aus- und Weiterbildungsberatung

Gabriele Seifert

E-Mail gabriele.seifert@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1360
Fax0341 1267-1422