Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)
Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung
Wer ist antragsberechtigt?
- Beschäftigte
- Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- andere Personengruppen mit erhöhtem Förderbedarf
Gefördert werden: Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Kontakt für „Berufliche Weiterbildung Sachsen - indiviudell"
Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betrieblich berufsbezogene Weiterbildung
Wer ist antragsberechtigt?
- Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts)
Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
Gefördert werden: Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Kontakt für „Berufliche Weiterbildung Sachsen - betrieblich"