Zweitschriften
Die Erstellung von Zweitschriften ist grundsätzlich gebührenpflichtig (siehe aktueller Gebührentarif). Voraussetzung ist, dass das Zeugnis abhandengekommen ist oder zerstört wurde. Auf dem Zeugnis ist vermerkt, dass es sich um eine Zweitschrift handelt.
Antragstellung und Gebühren
Die Antragstellung erfolgt über das Formular Bestellung von Dokumenten.
Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen. Die Gebühr muss vor Erstellung überwiesen oder bar bezahlt werden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, die Zweitschrift wird Ihnen dann nach Zahlungseingang zeitnah per Post zugesandt.
Hauptgeschäftsstelle
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-0
Telefax: 0341 1267-1421
De-Mail: epost@leipzig-ihk.de-mail.de
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Geschäftszeiten
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Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Hans-Peter Heinig
hans-peter.heinig@ | |
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