Zweitschriften

Die Erstellung von Zweitschriften ist grundsätzlich gebührenpflichtig (siehe aktueller Gebührentarif). Voraussetzung ist, dass das Zeugnis abhandengekommen ist oder zerstört wurde. Auf dem Zeugnis ist vermerkt, dass es sich um eine Zweitschrift handelt.

Antragstellung und Gebühren

Die Antragstellung erfolgt über das Formular Bestellung von Dokumenten.

Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen. Die Gebühr muss vor Erstellung überwiesen oder bar bezahlt werden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, die Zweitschrift wird Ihnen dann nach Zahlungseingang zeitnah per Post zugesandt. 

Hauptgeschäftsstelle

Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig

Telefon: 0341 1267-0
Telefax: 0341 1267-1421
De-Mail: epost@leipzig-ihk.de-mail.de
info@leipzig-ihk.org

Geschäftszeiten

Mo-Do09:00 - 18:00 Uhr
Fr09:00 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner

Prüfungsorganisation

Hans-Peter Heinig

E-Mail hans-peter.heinig@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1388
Fax0341 1267-1426