Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Gemäß § 11 Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig i.V.m. § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Voraussetzung hierfür sind deren schulische Leistungen, diese ergeben sich insbesondere aus dem letzten Zeugnis, bzw. aus einer Bescheinigung der Berufsschule: sie dürfen in den Prüfungsfächern keinen schlechteren Notendurchschnitt als “gut” und in den relevanten Prüfungsfächern keine Note schlechter als “befriedigend” aufweisen.
Das letzte Jahreszeugnis der Berufsschule ist als Kopie beizufügen. Die Zeugniskopie ist vom Ausbildenden (Geschäftsinhaber, Geschäftsführer bzw. berufener Ausbilder) mit Unterschrift und Firmenstempel zu beglaubigen.
Bei der Antragstellung zur Sommerprüfung ist zusätzlich eine Bescheinigung über den Notenstand (August bis November) in den Prüfungsfächern mitzuschicken.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen
- für die Sommerprüfung bis zum 01.12. des vorangegangenen Jahres und
- für die Winterprüfung bis zum 01.07. des laufenden Jahres
einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass erst nach Einreichung der vollständig vorliegenden Unterlagen zur Anmeldefrist die Anträge bearbeitet werden können.
Danach erfolgt der Versand der Anmeldeformulare durch die IHK zu Leipzig.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
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