Restaurantfachmann/-frau

Der Restaurantfachmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen im Gastgewerbe ausgebildet.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Neu ab 01.08.2022:
An die Stelle des Ausbildungsberufes Restaurantfachmann/-frau wird ab 01.08.2022 der Ausbildungsberuf Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie treten.


Ansprechpartner Beratung

Foto von Evelyn Reinboth - Aus- und Weiterbildungsberaterin
Aus- und Weiterbildungsberatung

Evelyn Reinboth

E-Mail evelyn.reinboth@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1359
Fax0341 1267-1422

Ansprechpartner Prüfungswesen

Prüfungsorganisation

Peggy Koch

E-Mail peggy.koch@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1362
Fax0341 1267-1426

Zuständige Berufsschule

BSZ 10 Susanna-Eger-Schule
Ernährung, Hauswirtschaft, Textil
An der Querbreite 6
04129 Leipzig
Telefon: 0341 9099750

Weitere BSZ in Wohnortnähe bitte beim Ausbildungsberater erfragen!

Weitere Hinweise

Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de


Berufe von A bis Z