Restaurantfachmann/-frau
Der Restaurantfachmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen im Gastgewerbe ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Neu ab 01.08.2022:
An die Stelle des Ausbildungsberufes Restaurantfachmann/-frau wird ab 01.08.2022 der Ausbildungsberuf Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie treten.
Ansprechpartner Beratung

Aus- und Weiterbildungsberatung
Evelyn Reinboth
evelyn.reinboth@ | |
Telefon | 0341 1267-1359 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
Peggy Koch
peggy.koch@ | |
Telefon | 0341 1267-1362 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Zuständige Berufsschule
BSZ 10 Susanna-Eger-Schule
Ernährung, Hauswirtschaft, Textil
An der Querbreite 6
04129 Leipzig
Telefon: 0341 9099750
Weitere BSZ in Wohnortnähe bitte beim Ausbildungsberater erfragen!
Dokumente (zum Download)
Dokumente
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de