Musikfachhändler/-in
Der Musikfachhändler ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf umfasst folgende drei Wahlqualifikationen:
- Musikinstrumente
- Musikalien
- Tonträger
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Ansprechpartner Beratung

Aus- und Weiterbildungsberatung
Gabriele Seifert
gabriele.seifert@ | |
Telefon | 0341 1267-1360 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
Anja Schumann
anja.schumann@ | |
Telefon | 0341 1267-1375 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Zuständige Berufsschule
Staatliche Berufsschule Mittenwald
Schöttlkarstraße 17
82481 Mittenwald
Tel.: 08823 1353
Fax.: 08823 4491
E-Mail: infonoSpam@instrumentenbauschule.eu
Website: www.instrumentenbauschule.eu
Dokumente
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de