Luftverkehrskaufmann/-frau
Der Luftverkehrskaufmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen bei Fluggesellschaften und Flughafenbetrieben ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Ansprechpartner Beratung

LEITUNG AUS- UND WEITERBILDUNGSBERATUNG | GESCHÄFTSFELDMANAGER AUS- UND WEITERBILDUNG
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Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
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Dokumente (auf Anfrage)
> Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
> Verordnung über die Berufsausbildung
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de