Konstruktionsmechaniker/-in
Der Konstruktionsmechaniker ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in der Industrie ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Ansprechpartner Beratung

LEITUNG AUS- UND WEITERBILDUNGSBERATUNG | GESCHÄFTSFELDMANAGER AUS- UND WEITERBILDUNG
Matthias Locker
matthias.locker@ | |
Telefon | 0341 1267-1404 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
Mandy Schlegel
mandy.schlegel@ | |
Telefon | 0341 1267-1366 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Zuständige Berufsschule
BSZ 3 Karl-Heine-Schule
Merseburger Str. 56-58
04177 Leipzig
Telefon: 0341 486460
Dokumente (zum Download)
- Terminkette Metallberufe (pdf / 32 KB)
- Entscheidungshilfe Konstruktionsmechaniker (pdf / 176 KB)
- Merkblatt betrieblicher Arbeitsauftrag - Gestreckte Abschlussprüfung (pdf / 35 KB)
- Dokumentation betrieblicher Auftrag (pdf / 135 KB)
- Nachweis über die Durchführung des betrieblichen Auftrags (pdf / 83 KB)
- Antrag auf Genehmigung eines betrieblichen Auftrages (pdf / 75 KB)
Dokumente (auf Anfrage)
> Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
> Verordnung über die Berufsausbildung
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de