Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit
Der Kaufmann für Tourismus und Freizeit ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen im Handel und bei Tourismusdienstleistern ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Ansprechpartner Beratung

Aus- und Weiterbildungsberatung
Evelyn Reinboth
evelyn.reinboth@ | |
Telefon | 0341 1267-1359 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
Andrea Stock
andrea.stock@ | |
Telefon | 0341 1267-1369 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Zuständige Berufsschulen
Oberschulzentrum Lausitz
Lauchhammerstraße 33
01987 Schwarzheide
Schulteil Sedlitz
Schulstraße 16
01968 Sedlitz
schulleitungnoSpam@oszlausitz.de
oder
Staatliche Berufsbildende Schule
Wirtschaft, Verwaltung und Ernährung Weimar
„Friedrich Just Bertuch“
Röhrstraße 19
99423 Weimar
bgweimarnoSpam@gmx.de
Dokumente (auf Anfrage)
> Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
> Verordnung über die Berufsausbildung
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de