Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit

Der Kaufmann für Tourismus und Freizeit ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen im Handel und bei Tourismusdienstleistern ausgebildet.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.


Ansprechpartner Beratung

Foto von Evelyn Reinboth - Aus- und Weiterbildungsberaterin
Aus- und Weiterbildungsberatung

Evelyn Reinboth

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Fax0341 1267-1422

Ansprechpartner Prüfungswesen

Prüfungsorganisation

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Telefon0341 1267-1369
Fax0341 1267-1426

Zuständige Berufsschulen

Oberschulzentrum Lausitz
Lauchhammerstraße 33
01987 Schwarzheide
Schulteil Sedlitz
Schulstraße 16
01968 Sedlitz
schulleitung@oszlausitz.de

oder

Staatliche Berufsbildende Schule
Wirtschaft, Verwaltung und Ernährung Weimar
„Friedrich Just Bertuch“
Röhrstraße 19
99423 Weimar
bgweimar@gmx.de

Dokumente (auf Anfrage)

> Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

> Verordnung über die Berufsausbildung

Weitere Hinweise

Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de


Berufe von A bis Z